Trotz Ihres Muster Wiederspruchsbriefes den ich an den Energieversorger geschickt habe, verlangt mein Energieversorger die Kosten für den Messstelenbetrieb und verweist auf seine AGB von 2015. Ist dies Rechens? Ich möchte nicht 2 mal für die gleiche Leistung bezahlen.
Ist es nicht. Sieh zu das du dir einen anderen suchst.
Hallo @seurol,
guten Morgen. Was steht eigentlich in AGB von 2015?
Grundsätzlich ist das nicht in Ordnung. Ein Forum-User hat hier in diesem Thread eine Antwort zu dem Thema von Bundesnetzagentur gepostet.
Viele Grüße und eine schöne Woche,
Pablo Santiago, Discovergy GmbH