Nur wenn die App ein expliziter Vertragsbestandteil ist, was meines Wissens nach nicht der Fall ist. Ob daraus aber überhaupt ein Sonderkündigungsrecht, oder nur ein Minderungsrecht resultiert wäre wohl die nächste Streitfrage.
Bei Fragen zum Sonderkündigungsrecht wenden Sie sich bitte an unsere Auftragsverarbeitung (auftragsverarbeitung@discovergy.com). Da wird jeder Fall einzeln geprüft.