2024 Neues mit inexogy smart metering GmbH

@PabloSantiagoDGY

Hallo,
Gibt es eigentlich etwas zu verkündigen was an Neuem in 2024 geplant ist mit der
inexogy smart metering GmbH ?

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Hallo @mviel, viel wichtiger als die Neuerungen wäre, dass alles so funktioniert, wie es soll, damit inoxogy einen wichtigen Beitrag zum Smart Meter Rollout leisten kann.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

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@PabloSantiagoDGY
Ich plane eine PV Anlage zu installieren. Folgender Text wird mir vom Netzbetreiber vorgelegt:

"Gemäß § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz ist bei Ihrer Anlage spätestens mit dem Einbau eines intelligenten Messsystem (iMSys) sicherzustellen, dass der Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit die IstEinspeisung abrufen können. Erfolgt dies nicht, ist der Netzbetreiber verpflichtet Ihnen eine Strafzahlung in Höhe von 10 Euro/kW/Monat in Rechnung zu stellen.

Nach der Fertigmeldung Ihrer Einspeiseanlage durch Ihren Installateur, kümmern wir uns um den Einbau notwendiger Zähler. Bis zum Einbau eines iMSys ist bei Ihrer Anlage die Abfrage der Ist-Einspeisung nicht erforderlich. Je nach Verfügbarkeit der iMSys werden wir ggf. eine moderne Messeinrichtung (mME) ohne Datenübertragung installieren. Diese wird dann später durch ein iMSys für Sie kostenneutral ausgetauscht.

Sofern Sie einen anderen Messstellenbetreiber mit dem Betrieb der Messeinrichtung beauftragen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie den wettbewerblichen Messstellenbetreiber nicht nur mit dem Einbau eines „iMSys“, sondern auch mit der „Datenübertragung“ („Sichtbarkeit““TAF9“) beauftragen.

Erfüllt der Zähler und euer System diese Anforderungen?

Ich habe einen grünen Dreipunkt Discovergy Zähler und offenbar einen Meteor 3.5

Der 3.5er mitm ESY ist KEIN iMSys.
Dazu brauchts ein tatsächliches iMSys
Der NB ist aber auch noch nicht dazu in der Lage, weil iMSys immer noch im Aufbau ist…und die eigentlich auch keiner will…

Hallo @ajedv,

nein, Ihr aktueller Zähler erfüllt leider die Anforderungen nicht. Bei Interesse an einem Upgrade zu einem nach BSI zertifizierten Messsystem richten Sie bitte Ihre Anfrage an auftragsverarbeitung@discovergy.com.

Ein schönes Wochenende
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Hallo,

das ist interessant, ich habe mit dem Zähler 1ESY1162338440 ebenfalls einen 3.5er und seit dem 03.03.23 eine 15.6 KWp PV Anlage mit Einspeisung. Allerdings gab es bei den ersten mir nie eine solche Info vom Netzbetreiber wie oben bei ajedv. Muss ich dann nicht auch eigentlich einen neuen Zähler bekommen @PabloSantiagoDGY ?

Hallo @cyrelion,

solange der Netzbetreiber kein zertifiziertes iMSys verlangt, würde ich nichts machen.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Ich habe nochmal genau nachgelesen.
Die Vorgabe gilt erst ab 7kWp einspeiseanlagen.
Glück gehabt.

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Leider ist es doch nicht so einfach, die Syna verlangt für abschaltbare/steuerbare Lasten ein Messkonzept bei dem die abschaltbaren Lasten (WP und Ladestation) hinter dem ersten Zähler (der muss dann im iMSYS sein) und einem zweiten Zähler, der den restlichen Verbrauch vom Haus zählt und hinter dem dann auch die Einspeisung der PV stattfindet, sofern als Eigenverbrauchsanlage genutzt.
Gilt alles NUR für die SYNA, andere Netzbetreiber sind da flexibler und besser. Die Syna hat es schon immer sehr umständlich und Kundenunfreundlich gemacht.

Zitat zum anmelden eines Balkonkraftwerks mit dem Verzichtszwang auf die Einspeisevergütung in deren verpflichtenden Anmeldeformular:
„Inhaltlich zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen jedoch sagen, dass unsere Prozesse eine vereinfachte Anmeldung eines Balkonkraftwerks über das Portal unter Einschluss der EEG-Vergütung (noch) nicht vorsehen. Selbst wenn prinzipiell eine EEG-Vergütung dem Grunde nach auch für Balkon-Kraftwerke unter 600 W besteht, entscheiden sich unsere Einspeiser erfahrungsgemäß gegen eine solche EEG-Vergütung, da sie schlicht unwirtschaftlich ist. Sollten Sie ungeachtet dessen weiterhin eine EEG-Vergütung verfolgen, bitte ich Sie den Antrag unter Bestätigung des betreffenden Häkchens auf dem Portal einzureichen und anschließend per Kontaktanfrage/ formloser E-Mail zu erklären, dass Sie eine EEG-Vergütung erhalten möchten. Das Setzen des Häkchens stellt aus juristischer Sicht keinen Verzicht dar. Im Übrigen bestätige ich Ihnen hiermit, dass die Kollegen dann ungeachtet des gesetzten Häkchens auch Ihren Antrag auf EEG-Vergütung bearbeiten werden.“

Warum sollte sie Vergütung unwirtschaftlich sein? Wenn, dann nur für die SYNA. Aber deren Tochterfirma schickt mir ja für meine Volleinspeiseanlage auch jedes Jahr eine Rechnung für den Verbrauch!! im Grundversorgertarif über 0 €, mit 1€ Porto!
Verbrauch der Wechselrichter seit Oktober 2021 ganze 1,8 kWh (und das auch nur, weil wir eine Störung im Netz hatten und die Wechselrichter tagelang ständig umgeschaltet haben.

Zitat: "Parallel dazu arbeiten wir an der sukzessiven Anpassung aller Elemente unserer Unternehmensidentität (Website, Energieportal, App, E-Mail-Adressen, Social Media etc.). Durch automatische Updates und Weiterleitungen werden unsere App, unser Portal und weitere Dienste auf das Logo, die Domain und andere Elemente der inexogy Markenauftritts verweisen. "

Das hat ja am 12.2. leider nicht gut geklappt, aber sei es drum, wie ist das mit Drittanbieter Anwendungen, die auf die API zugreifen? z.B. HomeAssitant, und andere
Sind dort Anpassungen notwendig, oder leiten sie die Zugriffen im Hintergrund einfach nur auf die neuen System um?

Hallo @ajedv,

Die API wird vorerst unverändert bleiben, um mögliche Störungen bei unseren Nutzern zu vermeiden.

Beste Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

@PabloSantiagoDGY Ich würde die Info mal so interpretieren das eine Änderung geplant ist aber noch nicht zeitlich zu kommunizieren ist .

Das heisst ausser der Namensgebung stehen auch andere Veränderungen an .