Ich brauche mal bitte rechtliche Argumentationshilfe für / gegen meinen EX Grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Folgender Sachverhalt: Ich habe im Februar den Discovergy Zähler gesetzt bekommen. Der Stadtwerkezähler, wurde von den Stadtwerken persönlich demontiert und mit genommen. Ich habe ein Foto incl. Zählerstand davon.
Nun, Ende April ist auch das Abrechnungsjahr zu Ende und die Stadtwerke fordert mich auf den Zählerstand des alten Zählers zu nennen.
Ferner habe ich bei den Stadtwerken in der Zwischenzeit einen Tarfifwechsel durchführen lassen. Dieser Tarifwechel wurde bestätigt, aber auch hier wurde wieder die alte Zählernummer des abgebauten Zählers, sowie die Stadtwerke Messstellengebühr mit aufgeführt.
Auf meinen Einwand, das die Stadtwerke seit Februar gar nicht mehr mein Grundzuständiger Messstellenbetreiber ist, und das ich deshalb die Messstellengebühr nicht bezahlen muss, hat man mir zu verstehen gegeben, das so ein Fall nicht in den AGB`s, denen ich beim Tarifwechsel zugestimmt habe, vorgesehen ist.
Auch wenn man keinen Zähler mehr bereitstellt, muss ich, wegen den AGB`s, trotzdem die Messtellengebühr bezahlen - kann ja wohl nicht wahr sein.
Außerdem besteht man darauf den Zählerstand, der ablaufenden Abrechnungsperiode zu übermitteln - und das von der Zählernummer, welche im Februar von den Stadtwerken selber abgebaut wurde. Von der Discovergy Zählernummer wollte man nichts wissen.
Welche rechtliche „Argumentationshilfe“ kann ich gegenüber den Stadtwerken geltend machen?
Wie soll ich mich bzgl. der Zählerstand Angabe verhalten? Wer oder wie wird der Zählerstand des neuen Discovergy Zähler dem Netzversorger übermittelt? Eine Abrechnung muss ja erfolgen und folglich muss der Netzversorger auch den Zählerstand kennen.
Da der Zähler Smart ist, sollten diese Daten doch automatisch übermittelt werden - oder sehe ich das falsch?