Argumentationshilfe gegenüber dem Ex-Messstellenbetreiber

Ich brauche mal bitte rechtliche Argumentationshilfe für / gegen meinen EX Grundzuständigen Messstellenbetreiber.

Folgender Sachverhalt: Ich habe im Februar den Discovergy Zähler gesetzt bekommen. Der Stadtwerkezähler, wurde von den Stadtwerken persönlich demontiert und mit genommen. Ich habe ein Foto incl. Zählerstand davon.

Nun, Ende April ist auch das Abrechnungsjahr zu Ende und die Stadtwerke fordert mich auf den Zählerstand des alten Zählers zu nennen.

Ferner habe ich bei den Stadtwerken in der Zwischenzeit einen Tarfifwechsel durchführen lassen. Dieser Tarifwechel wurde bestätigt, aber auch hier wurde wieder die alte Zählernummer des abgebauten Zählers, sowie die Stadtwerke Messstellengebühr mit aufgeführt.

Auf meinen Einwand, das die Stadtwerke seit Februar gar nicht mehr mein Grundzuständiger Messstellenbetreiber ist, und das ich deshalb die Messstellengebühr nicht bezahlen muss, hat man mir zu verstehen gegeben, das so ein Fall nicht in den AGB`s, denen ich beim Tarifwechsel zugestimmt habe, vorgesehen ist.

Auch wenn man keinen Zähler mehr bereitstellt, muss ich, wegen den AGB`s, trotzdem die Messtellengebühr bezahlen - kann ja wohl nicht wahr sein.

Außerdem besteht man darauf den Zählerstand, der ablaufenden Abrechnungsperiode zu übermitteln - und das von der Zählernummer, welche im Februar von den Stadtwerken selber abgebaut wurde. Von der Discovergy Zählernummer wollte man nichts wissen.

Welche rechtliche „Argumentationshilfe“ kann ich gegenüber den Stadtwerken geltend machen?

Wie soll ich mich bzgl. der Zählerstand Angabe verhalten? Wer oder wie wird der Zählerstand des neuen Discovergy Zähler dem Netzversorger übermittelt? Eine Abrechnung muss ja erfolgen und folglich muss der Netzversorger auch den Zählerstand kennen.

Da der Zähler Smart ist, sollten diese Daten doch automatisch übermittelt werden - oder sehe ich das falsch?

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Ist der Messstellenbetrieb explizit Teil deines neuen Vertrags bei den Stadtwerken?
Und was steht dazu genau in den AGB?

Hier die Textpassage die in den AGB`s auf das Antragsformular hinweist.

Im Antragsformular ist eine sogenannte Gebühr aufgeführt, die sich „Grundpreis Vertrieb (incl. Messstellengebühr)“ nennt.


5.4. Der Preis nach Ziffer 5.1 erhöht sich weiter um das vom Lieferanten an den zuständigen Netzbetreiber
abzuführende Entgelt für den Messstellenbetrieb mit Messeinrichtungen und Messsystemen in der jeweils
geltenden Höhe. Der Netzbetreiber ermittelt dieses Entgelt zum 01.01. eines Kalenderjahres auf Grundlage
der von der zuständigen Regulierungsbehörde nach Maßgabe des § 21a EnWG i. V. m. der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und sonstigen Bestimmungen des EnWG
festgelegten und jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres gemäß § 4 ARegV angepassten Erlösobergrenze.
Die aktuelle Höhe des Entgelts für Messstellenbetrieb in Cent pro kWh ergibt sich aus den Preisangaben im Auftragsformular.


Zuerst vorweg:

  1. Als Stromkunde hast du das Recht dir deinen Lieferanten und deinen Messstellenbetreiber unabhängig voneinander auszusuchen. Darauf würde ich bestehen.
  2. Es kann Angebote geben, in denen beides zusammen als Paket verkauft wird (z.B. awattar + discovergy), das muss dann jedoch deutlich gemacht werden. Das ist hier aus meiner Sicht nicht gegeben.
  3. Üblicherweise wird in Verträgen mit Lieferanten die Gebühr für den Messstellenbetrieb mit verrechnet, damit pro Kunde nur eine Abrechnung gemacht werden muss. So wie ich den Fall verstehe, ist das hier der Fall.
  4. Sollte der Messstellenbetrieb jedoch bereits mit Discovergy direkt abgerechnet werden, so darf der Lieferant das Entgelt nicht nochmal erheben. Er hat zu akzeptieren, dass der Messstellenbetrieb nicht vom grundzuständigen Messstellenbetreiber gemacht und stattdessen extern abgerechnet wird, und muss die eigene Abrechnung entsprechend korrigieren. Es ist bekannt, dass einige Lieferanten das technisch noch nicht können, weil bisher nur wenige Kunden von dieser Option Gebrauch machen. In dem Fall versucht man das Problem natürlich gerne beim Kunden wegzudiskutieren, das sollte jedoch niemand akzeptieren. Stattdessen würde ich versuchen eine gemeinsame Lösung mit den Stadtwerken zu finden, wie man eine korrekte Abrechnung hinbekommt, falls nötig falls nötig „vorbei an den Standardprozessen“.

Zu deinem Vertrag:
Die AGB deiner Stadtwerke sind wie es aussieht nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtslage. Beispielsweise sind Netzbetreiber und Messtellenbetreiber eben nicht zwangsläufig dieselbe Organisation. Außerdem widersprechen sich Antragsformular und AGB, wenn in dem einen ein (vermutliche fester) Grundpreis inkl. Messtellenbetrieb auftaucht, und in dem anderen ein Entgelt für Messstellenbetrieb je kWh.

Trotzdem würde ich sagen, dass der folgende Satz dir hilft:

Der Preis nach Ziffer 5.1 erhöht sich weiter um das vom Lieferanten an den zuständigen Netzbetreiber abzuführende Entgelt für den Messstellenbetrieb […]

Das an den Netzbetreiber abzuführende Entgelt für den Messtellenbetrieb ist in deinem Fall 0 €, weil der Netzbetreiber für dich keinen Messstellenbetrieb macht und dein Messstellenbetreiber das Geld direkt von dir bekommt.

Ich hoffe das hilft dir schon weiter. Wahrscheinlich haben die Mitarbeiter von Discovergy auch noch einige Tipps, die dürften das Problem ja schon häufiger erlebt haben. Ich selbst warte aktuell auf meine erste Abrechnung seit ich zu Discovergy gewechselt bin und bin gespannt, wie sich mein Lieferant anstellt.

Hinweis: Dies ist keine offizielle Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung zum Anliegen.

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Das wäre der Weg, den ich jetzt gehen würde:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Rechte/Schlichtungsverfahren/schlichtung-node.html

Hallo @JB_Sullivan,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir empfehlen unseren Kunden, sich als Erstes mit dem folgenden Schreiben direkt an den Stromanbieter zu wenden, damit dieser den Fehler korrigiert.

Viele Grüße
Pablo Santiago
Discovergy GmbH


Betreff: Widerspruch gegen Rechnung-Nr. xxxxxx / Kunden-Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe das Unternehmen Discovergy GmbH mit Messstellenbetrieb und Messdienstleistung am o.g. Standort beauftragt. Discovergy betreibt nach den BNetzA-Vorgaben seit xx.xx.xx als unabhängiger Messstellenbetreiber und Messdienstleister den entsprechenden Zählpunkt.

Die Abrechnung des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung findet zwischen Discovergy und mir direkt statt. Daher ist eine zusätzliche Berechnung Ihrerseits nicht zulässig.

Mit meinem Schreiben lege ich Widerspruch gegen die Abrechnung-Nr. xxxxxx vom xx.xx.xxxx ein und bitte um Änderung der Rechnung sowie Gutschrift der Beträge für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung innerhalb der nächsten 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kundenname
Kundenname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Kundennummer

Das Problem ist, das ich noch gar keine Rechnung erhalten habe. Vielmehr möchte die Stadtwerke von mir den Zählerstand (von ihrem alten demontierten Zähler) wissen um die Jahresabrechnung zu erstellen.

Auch in der Bestätigung für den Tarifwechsel, den ich NACH dem Umbau auf den Discovergy Zähler vorgenommen habe, ist wieder die alte (demontierte) Zählernummer angegeben.

Nachdem ich heute wieder mit den Stadtwerken telefoniert habe, und durch mehrere Abteilungen geschleust wurde, kam als Ergebnis die Aussage raus, das von DISCOVERGY diverse Unterlagen fehlen würden, die eine ordnungsgemäße Umschreibung auf die neue Zählernummer ermöglichen würden.

Ist ja wieder super - hier weiß offensichtlich der eine nichts von dem anderen und ich als Kunde darf es dann ausbaden, denn - keine Zählerstandsmeldung auf die neue Zählernummer = geschätzter Verbrauch für die nächste Abrechnungsperiode :frowning:

Vielen Dank für die Zeit die du dir bei der Erstellung der sehr ausführlichen Erklärung genommen hast.

Hallo @JB_Sullivan,

ich habe Ihren Fall an unseren Innendienst weitergegeben damit diese prüfen können, ob hier tatscählich, wie Ihre Stadtwerke aussagen, von unserer Seite alles ordnungsgemäß übetragen wurde.

So können Sie ausschließen, dass von seitens Discovergys Informationen fehlen, welcher der Umschreibung im Weg stehen könnten.

Beste Grüße
Simon Traschinsky

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Hier geht es glaube ich ein bisschen durcheinander.
Folgende Marktrollen sollte man auseinander halten (die „Stadtwerke“ gibt es nicht mehr!):

  • Netzbetreiber, das ist der, der einem das „Kabel ins Haus vermietet“ und dem es meistens auch gehört (den kann man sich nicht aussuchen, weil es in der Regel nur einen gibt, der die Konzession in/von der jeweiligen Kommune hat)
  • Lieferant, das ist der, der einem über das Kabel des Netzbetreibers den Strom liefert (da hat man freie Wahl). Meistens kümmert der sich auch um alles was der Netzbetreiber macht, d. h. die meisten merken gar nicht, dass es einen Netzbetreiber im Hintergrund gibt. Das war früher eigentlich immer so, ändert sich aber langsam.
  • Messtellenbetreiber, das ist der, der sich um den Zähler kümmert und die Daten an den Lieferanten weiter gibt.

Da muss man zwei Arten unterscheiden:

  • der grundzuständige Netzbetreiber, das ist fast immer der Netzbetreiber (den kann man sich nicht aussuchen, deswegen heißt der auch so. bzw. der kann die Leistungserbringung nicht von sich aus verweigern)
  • der wettbewerbliche Messtellenbetreiber, den man sich frei aussuchen kann. Der ist allerdings im Gegensatz zum Grundzuständigen nicht an die Preisobergrenze gebunden! An dieser Stelle ein schöner Gruß an Discovery :wave:

Wer es genauer wissen will, lese z.B. hier:
Wer macht was: Stromanbieter, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber

D. h. im konkreten Fall ist ein Tarifwechsel beim Lieferanten erfolgt. Das ist dem Netzbetreiber völlig egal. Der bleibt auch der grundzuständige Messdientleister, egal wer Lieferant wird, solange ihm keiner was anderes sagt [und entsprechende Rahmenverträge zwischen den Beteiligten existieren].

Falls man da also sicher sein will, dann sollte man sowohl den Netzbetreiber als auch den Lieferanten informieren, wenn man auf einen gewerblichen Messdienstleister gewechselt hat. Beim Netzbetreiber ist es eigentlich unnötig, weil sich schon der neue Messdienstleister drum kümmern muss. Ohne dessen Zustimmung darf der da gar nicht dran (was aber auch schon vorgekommen ist…). Bei Lieferanten sollte man aber auf jeden Fall Bescheid sagen. Und zwar schriftlich. Bei der „üblichen“ Hotline ist es gut möglich, dass das Anliegen überhaupt nicht verstanden wird (kenne ich aus eigener Erfahrung).

Sehr verwirrend - ABER - in meinem Fall sind Netzbetreiber und ALT/NEU Lieferant ein und der Selbe Laden - die Stadtwerke nämlich (die es gar nicht mehr gibt?)

Die Stadtwerke hat einen ihrer Mitarbeiter geschickt, um den Alten Zähler zu demontieren. Discovergy wiederum hat im Beisein des Stadtwerke Monteur den neuen Zähler gesetzt. Da Discovergy das durfte, gehe ich mal davon aus, das man das OK des Netzbetreiber (Stadtwerke) bekommen hat.

Die Buchhaltung der Stadtwerke, die ja auch Stromlieferant ist, weiß aber nichts von einem Zählertausch, bzw. schiebt es auf fehlende Unterlagen von Discovergy.

Wie können Unterlagen fehlen, wenn scheinbar eine andere Abteilung der Stadtwerke, nämlich die des Netzbetriebers schon das OK für die Zähler Demontage gegen hat?!?!?

Hier weiß offensichtlich Stadtwerke intern die eine Abteilung nicht was die andere macht und schiebt es erstmal auf Discovergy.

Ich sitze zwischen den Stühlen und darf es insofern ausbaden da ich nur noch bis zum 30.04.2020 Zeit habe meinen Zählerstand zu melden - sonst wird mein Verbrauch (Abschlag) für den nächsten Abrechnungszeitraum geschätzt. Die Buchhaltung der Stadtwerke (Stromlieferant) will aber den Zählerstand von ihrem alten, im Februar demontierten Zähler haben. Der Zählerstand Discovergy Zähler interessiert die erst einmal nicht.

Abteilung A (Netztbetreiber) muss doch bei der Demontage des Zählers der Abteilung B (Stromlieferant) den Zählerstand schon mitgeteilt haben - ist ja schließlich Hausintern (Stadtwerke).

Meine Aufgabe sehe ich - wenn überhaupt - in der Übermittlung des Discovergy Zählerstand … wobei das ja nun ein smarter Zähler ist und der Stromlieferant den Zählerstand vom wettbewerblichen Messstellenbetreiber anfordern muss - oder sehe ich das falsch?

Ich habe eine Mail bekommen, die vermutlich gar nicht für mich bestimmt war. Zur Lösung des Problems hat es aber nicht beigetragen.

Hallo Simon,

diese Behauptung hören wir öfter.

Der VNB weiß in der Regel IMMER Bescheid, dass wir Messstellenbetreiber sind, da wir den Wechsel bei ihm anmelden müssen und ohne dessen Bestätigung auch gar nicht installieren dürfen.

Lediglich bei Untermessungen ist der Zähler nicht beim VNB vermerkt, aber dann zahlt der Kunde auch nichts an ihn.

Wenn ein aktueller Fall vorliegt, schau ich daher immer kurz ins Wim, ob alle Anmeldeschritte ein Häkchen haben (d.h. bestätigt worden sind).

Ich gebe das i.d.R. dann an unser Wim-Team zur abschließenden Prüfung ob noch etwas offen ist, da ja manche VNBs Probleme mit der MAko haben.

Zur Sicherheit solltest du noch im Wim-Team nachfragen, da das eigentlich nicht Vertriebsgebiet ist.

VG

Simone

@JB_Sullivan,

richtig, die Benachrichtigung sollte tatsächlich erstmal nur an mich gehen - da muss der Kollegin wohl beim Klicken das Häkchen verrutscht sein :wink:

In dem ganzen Fachjargon und intern verwendeten Abkürzungen findet sich aber zumindest auch schon die Antwort, die ich dann an Sie weitergeben wollte:
Wir haben noch einmal überprüft, dass von Seiten Discovergys alle Anmeldungen vorgenommen und Prozesse/Kommunikation mit dem Netzbetreiber abgeschlossen wurden. Wie Sie selber ja auch schon berichtet haben, waren die Stadtwerke mit einem eigenen Mitarbeiter beim Zählerwechsel sogar vor Ort. Auch für uns klingt das erst einmal so als ob sie hier mit der unqualifizierten Aussage von „fehlenden Unterlagen“ einfach zurück zu Discovergy „geschoben“ werden sollen, obwohl hier die Klärung klar auf seiten der Stadtwerke zu liegen scheint.

Es tut uns Leid, dass wir ihnen deshalb an dieser Stelle nicht weiterhelfen können. Sollte sich doch noch herausstellen, um welche „fehlenden Unterlagen“ unsererseits es sich hier konkret handeln sollte, würden wir diesem natürlich schnellstmöglich nachgehen.

Beste Grüße
Simon Traschinsky

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Nochmal: die „Stadtwerke“ gibt es nicht mehr. Egal wo!

Das ist kein Fehler. Das muss genau so sein. Das nennt sich „Unbundling“. Wenn in einem „Stadtwerk“ - was ja der Normalfall ist - unterschiedliche Marktrollen ausgeübt werden, dann dürfen die gar nicht miteinenander „reden“. Das sind auch keine „Abteilungen“, das sind sogar unterschiedliche Geschäftsbereiche oder sogar Unternehmen („Stadtwerk“ als Muttergesellschaft). Was sie dürfen, ist eine Kommunikation gemäß der Marktregeln, in denen alles ziemlich detailliert geregelt ist.
Insbesondere die Rolle Netzbetreiber (deren Vertreter beim Zählerwechel dabei war) muss alle [potentiellen] Liefarenten „diskriminierungsfrei“ behandeln. Also ausschießlich über die offizielle Maktkommunikation Informationen austauschen und nur in den Fällen, in denen das zwingend erforderlich ist. Wenn der Netzbetreiber von den Stadtwerken X dem Lieferanten von Stadtwerken X Informationen schickt, obwohl er das regulatorisch nicht muss, kommt er in Teufels Küche, wenn das zum Beispiel der Lieferant Y erfährt. Dahinter steckt ja der Gedanke, dass alle Lieferanten in einem fairen und gleichberechtigten Wettbewerb stehen sollen, und nicht der geborene Monopolist (Netzbetreiber am Ort x) das so steuren kann, wie seine übergeordnete „Stadtwerke-Holding“ das gerne hätte. Das ist mit „Marktlieberalisierung“ gemeint. Da musst Du Dich bei der EU beschweren. Und die haben das nur zu Deinem Besten so geregelt, weil der Strom ja für Endkunden durch Privatisierung viel billiger werden sollte. :wink:

Du solltest Deinem Lieferanten mitteilen, dass Du einen anderen Messtellenbetreiber hast.
Discovergy weiß ja nicht, wer Dein Lieferant ist, also können die das auch nicht melden.

Um das Ganze noch schlimmer zu machen, hat man die ganze Marktkommunikation und auch den Datenfluss Ende 2019 komplett über den Haufen geworfen und völlig neu organisiert (MaKo2020). Das war so gravierend, dass es im gesamten Markt aktuell noch lange nicht rund läuft und ziemlich humpelt. Das wird noch eine Weile daueren, bis das wieder so stabil läuft, wie vor den Änderungen. Also nicht wundern und einfach mit Allem rechnen.

Bei Gas ist es ähnlich, aber nicht ganz so schlimm (weil das das EEG da nicht so Blüten treibt, wie bei Strom). Und bei Wasser wurde es zum Glück kurz vor 12 verhindert.

Das hier dürfte vermutliche die Ursache Deines Problems ganz gut, wenn auch schwer lesbar, beschreiben:

"* Ab dem 01.12.2019 ist für den Austausch der Werte nur noch der gMSB zuständig. Dies gilt auch für historische Werte vor dem 01.12.2019, wenn diese nach dem 01.12.2019 von den Marktpartnern angefragt werden. Es ist egal, ob es noch nicht versendete, korrigierte oder zu stornierende Werte sind.

Durch die Umsetzung der Standardeinstellungen kommt es bei einer 1:1-Beziehung zwischen Markt-und Messlokation, bei welcher der MSB der Messlokation ein wMSB ist, dazu, dass der MSB der Marktlokation der gMSB ist. Diese Situation ist in der WiM Strom nicht beschrieben, da gemäß den Prozessbeschreibungen der MaKo 2020 bei einer 1:1-Beziehung immer der gleiche MSB der Mess-und Marktlokation zugeordnet ist. Bis zur Umstellung des MSB der Marktlokation durch eine Stammdatenänderung muss der wMSB der Messlokation dem gMSB der Marktlokation alle Werte der Messlokation senden."
Quelle
Dabei gilt: gMSB ist Dein Netzbetreiber, wMSB ist Discoergy