Normalerweise läuft man seinen Gläubigern ja nicht hinterher wenn eine Rechnung nicht eingezogen wird.
Aus der Erfahrung von vergangenen Forenbeiträgen, möchte ich aber vermeiden, das ich plötzlich wegen „nicht Zahlung“, obwohl eine Einzugsermächtigung vorhanden ist, eine Mahnung bekomme, oder gar gleich eine Kündigung.
Ich möchte an dieser Stelle @PabloSantiagoDGY den Hinweis geben, das die Rechnung für den Zähler noch nicht eingezogen wurde.
Der Betrag wurde üblicherweise immer Ende Februar, Anfang März eingezogen. Bis dato gab es aber noch keine Abbuchung.
Nicht das da, im Rahmen der Umfirmierung, etwas schief läuft und ich hinterher meine Kündigung bekomme weil ich nicht bezahlt habe - nur so als Hinweis
Das wüsste ich auch gerne, wann die nächste Rechnung dann erwartet werden kann, Frage auch an @PabloSantiagoDGY. Meine letzte war im März 23 und wurde bis März 24 abgerechnet.
laut unserer Billing-Abteilung werden demnächst alle Rechnungen verschickt. Diese werden vom letzten Stichtag dieses Jahres bis zum 31. Dezember laufen. Danach werden nur noch Kalenderjahre abgerechnet - also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Nein, im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge werden alle Verträge, sämtliche Wirtschaftsgüter, Rechte, Pflichten, Mitarbeiter sowie öffentlich-rechtliche Genehmigungen auf die inexogy smart metering GmbH & Co. KG übertragen. Hier finden Sie weitere Infos dazu: Aus Discovergy wird inexogy