Discovergy betreibt seit Jahren mehrere Zähler nicht korrekt. (Fehlende/Fehlerhafte MSCONS und UTILMD Nachrichten etc). Auf tickets wird seit Monaten nicht reagiert.
Deswegen haben wir bei der Clearing Stelle der Bundesnetzagentur ein Einigungsverfahren gestartet. Es findet am 15.7 statt.
Auf die Einladung zum Verfahren hat Discovergy auch nicht reagiert. Wenn Discovergy keinen Vertreter zum Verfahren sendet, ist es wahrscheinlich, dass sie verlieren werden und außerordentliche fristlose Kündigungen gegen die Zähler ausgesprochen werden und das SEPA Lastschiftmandat entzogen wird.
Dies ist der Versuch vor dem Verfahren noch mit Discovergy Kontakt via Forum aufzunehmen.
Das Verfahren wird folgende Tickets betreffen:
Leichte Tickets, wo die Lösung bekannt ist:
Ticket#81538209
Ticket#81538773
Komplizierte Tickets, bei denen Discovergy Aufwand betreiben muss, um die Lösung zu finden und durchzuführen:
Ticket#81414301
Ticket#81415361
Ticket#81502172
Ticket#81502113 (ausführliche Version von Ticket#81538209)
Ticket#81502126 (ausführliche Version von Ticket#81538773, hier finden Sie auch den Anmelde-Link zum Clearing Verfahren)
Also falls es einen Verantwortlichen für Clearing Verfahren gibt, ist es jetzt höchste Zeit das Thema an diese Person weiterzugeben.
Die außerordentliche Kündigung musst du selbst aussprechen, und solltest du umgehend machen wenn du von Inexogy weg willst. Die Entscheidung der BNA ist dann zwar nett, aber hat rechtlich für dich auch erstmal keine Auswirkung, sondern hilft im Zweifel lediglich dem Gericht das du dann beauftragst bei der Entscheidung.
Und das SEPA-Mandat kannst du erstrecht jederzeit selbst zurückziehen, hättest du nichtmals erteilen müssen. Jegliche danach folgende Abbuchung kannst du einfach zurückbuchen lassen.
Die BNA ersetzt also keinesfalls deinen Anwalt. Inexogy muss nicht teilnehmen, die schlimmsten Konsequenzen daraus sind Strafmaßnahmen der BNA, die dir aber gar nichts nützen.Maximal das du damit den gMSG leichter überzeugen kannst den Zähler auch ohne Meldung von Inexogy auszutauschen.
vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf das offene Verfahren. Ich leite diese an die zuständigen Kollegen weiter, damit Sie eine Rückmeldung erhalten.
Viele Grüße und entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten
Das Verfahren hat gestern stattgefunden. Es war kein Vertreter von Discovergy da.
Discovergy hat die Marktkommunikation nicht korrekt durchgeführt und bereits per email mitgeteilt, dass das IT System die Marktkommunikation nicht wiederholen oder korrigieren kann.
Allerdings versucht inexogy jetzt die Daten per E-Mail zu übermitteln. (Bilaterale Klärung). Wir hoffen, dass der Netzbetreiber das dann annimmt.
Das Verfahren kostet 400€ und die fehlerhafte Marktkommunikation hat dutzende Stunden an Aufwand verursacht.
@PabloSantiagoDGY
Ich habe gerade diese Postings hier im Thread gelesen und „fasse mir an den Kopf“:
wie kann es überhaupt sein, dass solche Umstände entstehen und „vor sich hin gähren“ ohne das sich überhaupt jemand ansatzweise kümmert! Und zwar zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt!!
Es stellt sich m.E. doch die generelle Frage:
Wird die gegenwärtige MaKo (Marktkommunikation) bei Inexogy, und bei den anderen involvierten Akteuren (ÜB/VNB, Stromlieferant etc.) im Rahmen von AS4 abgewickelt,- und zwar Ausnahmslos?
Oder ist dies das eigentliche Problem was keiner benennen will?
Gilt der verbindlich gesetzte Stichtag 1.10.2024 noch,- oder räumt die BNetzA einen „geduldeten Aufschub“ ein, evtl. mit der Option Daten in einer Übergangsfrist über die zuvor genutzten „Wege“ zur Datenübertragung zu kommunizieren?
Eine genauere Beschreibung und Antworten „zur Lage“ wären Transparent!
Von unserer Seite sind 3 der 4 Anlagen jetzt geklärt. Der Zählerstatus und -stand wurde über mehrere emails zwischen inexogy, Netzbetreiber und Anlagebetreiber erfolgreich in die Systeme des Netzbetreibers händisch eingetragen.
Die letzte Anlage ist ein ‚kompliziertes‘ Kaskadensystem mit Alt-Anlage und Neu-Anlage. Das läuft bei inexogy aber korrekt seit 4 Jahren. Nur der Netzbetreiber hat bis heute nicht verstanden wie die Zähler verschaltet sind und 4 Jahre lang fehlerhafte Abrechnungen geschickt. Jegliche Versuche es dem Netzbetreiber zu erklären werden ignoriert (e-netz Südhessen) Dazu kommt, dass einer der Zähler vor über einem Jahr ausgetauscht wurde und immer noch nicht im System des Netzbetreibers ist. Aber inzwischen liegt die Schuld beim Netzbetreiber. Alle Daten liegen vor und wurden von inexogy und dem Anlagenbetreiber mehrmals übermittelt (wenn auch nicht im korrekten MSCONS Protokoll.) Im Moment versuchen wir den Netzbetreiber zu umgehen und direkt mit dem Outsourcing-Abrechnungs-Subunternehmen zu kommunizieren. (Count&Care)
Das Verfahren der Bundesnetzagentur läuft weiter. Bearbeitungszeit ist aber über 1 Jahr. Wenn wir es vorher lösen können, kann das Verfahren abgebrochen werden.
ich „fasse mir ebenfalls an den Kopf“, wie Sie hier eine so gewagte und falsche Pauschalaussage treffen können, um dann um eine ausführliche Auskunft über ein komplexes Thema zu bitten.
Die Marktkommunikation ist ein komplexes Gebiet, das viele manuelle, zeitaufwendige Prozesse und bilaterale Klärungen mit den Netzbetreibern mit sich bringt. In diesem Sinne hat Inexogy, wie jedes mittelständische Unternehmen, nicht die Kapazität, alle Tickets innerhalb von zwei oder drei Tagen zu lösen, zumal das Problem sehr oft nicht bei uns, sondern bei den Marktpartnern liegt. Das ist der Grund, warum bestimmte Tickets gegenüber anderen priorisiert werden müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie einfach liegen bleiben und nie gelöst werden. Wenn ein Kunde um dringende Hilfe bittet, versuchen wir außerdem, das Problem so schnell wie möglich zu lösen, wie es bei @allocater in diesem Thread der Fall ist.
Unsere gegenwärtige MaKo, basierend auf den Robotron-Systemen, die inzwischen in der deutschen Energiewirtschaft quasi ein Standard sind, unterstützt AS4. Hier finden Sie mehr Infos zu dem Thema: Sichere Marktkommunikation mit AS4. Aber wie immer im Leben gibt es natürlich Ausnahmen, wie bspw. wenn ein Anliegen bilateral mit dem Netzbetreiber per E-Mail geklärt werden muss.