Freischaltung Zwei Richtungszähler

Hallo Joerg,

meiner Meinung nach erscheint das zweite „Zählwerk“ (die weißen Ziffern auf dem dunkelgrünen Hintergrund oben rechts im Online-Portal) im Online-Portal sobald die Umstellung auf den Zwei-Richtungszähler durch die IT gegangen ist (und somit auch schon vor der eigentlichen Nutzung bzw. ersten Einspeisung).

Insofern solltest du eigentlich über das Online-Portal bzw. die Anzahl der „Zählwerke“ verfolgen können, ob der Auftrag bearbeitet wurde.

Anmerkung: Der Zähler an sich muss für die 2R nicht freigeschaltet werden, der zählt von Haus aus.
Es geht um die Datenübermittlung und die Darstellung im Portal…

Hallo @PabloSantiagoDGY
können Sie bitte die Bearbeitung des Tickets #81381343 zur Freischaltung der 2R anstoßen?
Ich danke Ihnen vielmals!
Viele Grüße

Mache ich gerne, @Werfer!

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Hallo Team von Discovergy, bitte meinen Zähler für die Einspeisung von einem Balkonkraftwerk freischalten. Vielen Dank. Gruß Carsten

Hallo @Leo73 und vielen Dank für Ihre Nachricht. Damit Ihre Anfrage bearbeitet wird, schicken Sie sich an auftragsverarbeitung@discovergy.com. Die Umstellung kostet einmalig 29 € (Stand 14. Juni 23).

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Dann gibt es auch keine Verpflichtung der Freischaltung? Mein Zähler zählt bereits die Einspeisung der Balkon PV. Warum werde ich per Mail kontaktiert mit dem Hinweis das der Netzbetreiber darauf besteht und ich kostenpflichtig freischalten lassen muss?

Es geht hierbei um den Service der Datenübertragung an den NB, dies Freischaltung kostet eine kleine Gebühr… Warum der NB darauf besteht, das musst deinen NB fragen…

Der Netzbetreiber fragte den Zählerstand bereits bei mir ab. Mir fehlt für die verlangte Datenübertragung die Rechtsgrundlage. Die hat der zu liefern der Kohle von mir will. Die Gebühr ist auch nicht klein, sondern soll 32 Euro betragen.

@PabloSantiagoDGY schaust du bitte einmal…

ich glaub, da bist du „ein wenig“ auf dem Holzweg. Du hast bei Discovergy damals wohl einen 1-Richtungs-Zaehler bestellt, und auch entsprechend geliefert bekommen. Jetzt jedoch moechtest du einen 2-Richtungs-Zaehler. Also musst du auch fuer diese Aenderung bezahlen. Das man dir bereits die passende Hardware verbaut hatte spielt dabei keine Rolle.
Bei einem Balkonkraftwerk ist ein 2-Richtungs-Zaehler natuerlich keine Voraussetzung, sondern lediglich ein Ruecklaufgesperrter Zaehler. Das Einspeisezaehlwerk geht den VNB auch nichts an, denn das gibt es offiziell gar nicht. Also fallen auch keine Kosten an, ausser du willst die Einspeisung eben im Portal sehen oder doch erstattet bekommen.

Der Zähler zählt schon in zwei Richtungen.

ja, und weiter? Es haben auch viele Autos heutzutage eine SItzheizung, die gar nicht mitbestellt wurde. Will man sie nutzen fallen trotzdem Kosten an. Deine Messstelle ist und bleibt, wie von dir beauftragt, eine 1-Richtungs-Zaehlung, auch wenn technisch bereits beide Richtungen gezaehlt werden. Es wurde weder beim VNB die zweite Zaehlrichtung registriert, noch wird sie gemeldet.

Könntest Du mir eine Kopie von meiner seinerzeitigen Bestellung zukommen lassen? Du hast sie ja anscheinend vorliegen. Danke.

Nun, wenn du einen Zweirichtungszaehler bestellt haettest, dann wuerde jetzt kein Aufpreis fuer die Umstellung dafuer zur Diskussion stehen, da es dann jetzt keine Umstellung gaebe. Einfaches Thema.

Zum mitmeißeln: Mein Zähler erfasst beide Richtungen. Mehr benötige ich nicht und der Netzbetreiber auch nicht. Wer von mir Geld will muss das begründen.

ist ganz einfach begruendet: du moechtest eine Aenderung. Wenn dir die jetzige SItuation reicht, dann ist ja alles gut und du haettest dir die ganze Diskussion schenken koennen. Im Endeffekt hast du halt 2 Optionen:

  1. zahlen, beide Richtungen im Portal sehen und an den Netzbetreiber offiziell gemeldet bekommen
  2. nicht zahlen und mit dem Leben was du hast. Natuerlich kannst du dann im Forum rumkotzen wie ungerecht die Welt ist, musst aber auch mit dem Gegenwind leben. Ist halt so.
    Gibt natuerlich auch noch Moeglichkeit 3, aber die kannst du nicht direkt beeinfluessen: Inexogy kuendigt das Vertragsverhaeltnis mit dir, weil man sich nicht jeden Kunden antun muss.

Hallo zusammen,
das ist ein klarer Fall von unnötiger Bürokratie, der meiner Meinung nach so entstanden ist:

  • Kunde installiert eine kleine Balkonanlage und informiert rechtskonform seinen VNB.
  • Der VNB verlangt von inexogy die Lieferung der Einspeisewerte, auch wenn es sich nur um wenige kWh pro Jahr handelt.
  • inexogy verlangt vom Kunden eine einmalige Bearbeitungsgebühr, da die Umstellung des Zählers und dessen MaKo bei uns natürlich Ressourcen bindet.

@Luggi, ich versuche in dem Fall zu vermitteln…

Viele Grüße
Pablo Santiago

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Da frag ich mich doch ob bei einer Balkonanlage der VNB rechtlich richtig handelt wenn er Einspeisewerte verlangt ?

Ja natürlich tut er das… deswegen sind ja 2-Richtungs-Zähler gefordert.

Mich wundert nur, dass IXY überhaupt 1-Richtungszähler anmeldet. Absicht, damit man später die Umstellungsgebühr verlangen kann?