Ich habe vor meinen alten Ferraris-Stromzähler durch einen intelligenten Smart Meter von Discovergy austauschen. Nun habe ich allerdings das Problem das ich eine kleine Solaranlage habe die bis 600 Watt ins Haushaltsnetz einspeist. Ich habe damals die Anlage auch nicht angemeldet aufgrund von Unwissenheit und da die Hürden damals noch sehr hoch waren und ein Elektriker hätte kommen müssen und das ganz somit nicht im Ansatz rentabel gewesen wäre. Bin aber selbst Elektroniker und habe deshalb auch für die Solaranlage ein extra Kabel mit extra Sicherung nur für die Solaranlage zum Zählerkasten gelegt, damit die Sache einen eigenen Stromkreis hat.
Nun ist aber vor ein paar Jahren die Firma meiner Wechselrichter insolvent gegangen und die alten VDE Zertifikate würde der Netzbetreiber nicht anerkennen. Bei den beiden Wechselrichtern handelt es sich um Enecsys SMI D480W-60-DE und SMI-S240W-72. Mein Netzbetreiber (Netze BW) ist wie ich in Foren entnehmen konnte sehr streng und nicht kooperativ, daher würde ich mich für den Wechsel zu Discovergy entscheiden. Laut vielen Foren unterstützt Discovergy solche Solar Lösungen. Je weniger ich mit Netze BW zu tun habe desto besser.
Dann noch eine weitere Frage. Ich wohne in einem Zweifamilienhaus mit Frau und Mutter, wo beide Wohnungen einen eigenen Zähler haben. Ich würde gerne nur einen Zähler für das ganze Haus haben. Wäre das umsetzbar, dann wäre nämlich der Strom der Solarenergie auch besser verteilt. Mein momentaner Ferraris-Stromzähler nimmt es ja nicht so genau, aber das geht ja zwecks Umstellung auch nicht mehr lange.
Kann ich zudem auch momentan bei meinem Zähler bleiben und sobald sich der Netzbetreiber zwecks neuer Zähler meldet diesem wiedersprechen und zu Discovergy wechseln?
Wie bekomm ich das ganze am besten ich trockene Tücher :-/
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie die unterschiedlichen Netzbetreiber mit PV-Balkonmodulen umgehen, hat @kochenergiehier sehr gut zusammengefasst:
Möglichkeit 1: es wird ein Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre verwendet mit der Argumentation, dass das Einspeiseregister nicht ignoriert werden könne und so auch wenige kWh verrechnet werden müssten
Möglichkeit 2: Der Netzbetreiber fordert generell Zweirichtungszähler, selbst bei NULL-Einspeiseanlagen “Das muss ja mit einem Zähler erstmal nachgewiesen werden”
Unsere Position als Messstellenbetreiber ist dennoch eindeutig: Obwohl unsere Zähler nicht rückwärts laufen, wird man dadurch nicht von der Pflicht entbunden, das PV-Balkonmodul beim Netzbetreiber anzumelden. Hier entsteht eine Meldepflicht, ob mit oder ohne Rücklaufsperre. Dieser nach zu kommen liegt letztendlich aber beim Verbraucher.
Und was Ihre zweite Frage angeht: Sie müssen leider zuerst beim Netzbetreiber eine Anlagenzusammenlegung anmelden.
Netzbetreiber anschreiben das ich zwei Zähler zusammenlegen möchte und vor habe eine Balkon PV Anlage zu betreiben. Wenn die mir dann sagen das ich dazu neue Zähler brauche muss ich da wahrscheinlich sagen das ich zu Discovergy wechseln möchte?
Problem an der Sache ist nun das die PV Anlage bereits fertig montiert und verkabelt ist. Natürlich werde ich diese im Sicherungskasten stilllegen bis zum Zählertausch sobald ich das gemeldet habe, aber mein Energieversorgen verlangt laut Homepage das von einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur die Anlage in Betrieb gesetzt werden soll. Das nimmt mir doch kein Elektriker ab, wenn er es nicht selbst angeschlossen und verkabelt hat. Zudem sind das auch wieder unnütze extrakosten von bestimmt mehreren Hundert Euro.
Zudem hat mir eben der Händler geschrieben wo ich damals die Anlage gekauft habe. Habe dort zwecks VDE Zertifikaten angefragt und nun Antwort bekommen.
„leider können wir für die Geräte dieses Herstellers keine gültigen VDE Zertifikate liefern. Der Hersteller ist insolvent und die alten VDE Zertifikate würde der Netzbetreiber nicht anerkennen. Die maßgebliche VDE Norm ist in 2019 aktualisiert und maßgeblich verändert worden.
Eine nachträgliche Anmeldung einer Anlage mit diesen Wechselrichtern ist daher leider keine Option.“
wenn ich mich nicht irre, sind diese hier drei gennanten Schritte notwendig, bevor Discovergy Ihren Zähler austauschen kann:
A. Zusammenlegung beantragen / vorbereiten.
B. Ausbau einer Zählers durch Ihren Netzbetreiber.
C. Discovergy könnte dann Ihren Zähler austauschen.
Das wäre die logischste Reihenfolge, damit bei uns während der Abstimmung Ihres Zählerwechsels mit dem Netzbetreiber kein Problem auftritt oder zu einem Abbruch bei der Installation kommt.
Sach mal, fragst Du vor’m Kiffern auch auf sämtlichen Foren nach, wie Du das am besten hinbekommst?
Also, die Sache ist doch klar. Entweder Du willst keinen Ärger, dann machst Du folgendes: Du verkündest, dass Du Deine Solaranlage verschrotten wirst. Dann muss Dir Discovergy wohl auch keinen Zweiwegezähler installieren mit dem sich Deine Anlage detektieren ließe, sondern einen Einwegzähler, der ja viel günstiger ist. Nach dem der eingebaut ist, steckst Du den Stecker rein, lehnst Dich zurück und … inhalierst.
Oder eben: Du propagiert weiter die Verwendung Deiner Wechselrichter, die leider nicht nach AR-N-4105 zertifiziert wurden und, nach Pleite des Herstellers, auch wohl nicht mehr zertifiziert werden.
Dann meldest Du Deine Anlage an. Jetzt guck mal auf https://www.netze-bw.de . Der Kollege kommt dann bei Dir vorbei und „kümmert sich drum“. Und wenn Du Pech hast, dann sammelt der Deine Lunten auch noch gleich mit ein.
Bevor ich an irgendwelche Behörden etwas melde frag ich lieber 10 mal nach bevor ich was mache.
Also dann am besten PV Anlage offizielle verschrotten bzw. abklemmen.
Zähler zusammenlegen lassen und gleich ein 2 Richtungszähler von Discovergy einbauen lassen, da PV Anlage geplant ist.
Neue zugelassene Wechselrichter kaufen und Anlage anmelden.
Die Frage ist nun nur wie schaut das mit dem Elektriker aus. Wie ich gelesen habe ist doch laut der neuen Verordnung aus dem letzten Jahr kein Elektriker mehr für so kleine Anlagen von Nöten.
Darf sich Netze BW über diese Verordnung hinwegsetzen und trotzdem einen Elektriker verlangen, um die Anlage in Betrieb zu setzen?
ja, so machst Du im Prinzip alles richtig. Elektriker ist Unsinn und Du kannst dann auch einen Schuko-Stecker verwenden, auch wenn die Netzbetreiber gegenteiliges behaupten.
Also Netze BW kann mir nicht mit dem Elektriker kommen wenn ich diese auf die DIN VDE 0100-551-1:2016-09 Norm hinweise?
Muss ich eigentlich die Typen der Wechselrichter angeben?
wie’s ja in der FAQ steht, brauchst Du nur die das Datenblatt der Wechselrichter und die Zertifizierungsurkunde nach DIN VDE AR-N-4105 einem Fax beilegen. Kannst Du Dir bei den Herstellern herunterladen (vielleicht vor dem Kauf checken).
Das große Missverständnis ist, das Du Deine Anlage zwar anmelden musst. Aber nicht im Sinne von „Lieber Netzbetreiber, darf ich bitte, bitte?“ sondern im Sinne von „Lieber Netzbetreiber, ich mach’ jetzt… Basta!“
Im Anschreiben erklärst Du noch eben, welche WRs das sind, wie viele und entsprechend die maximale Gesamteinspeisung, die ja <600W liegen sollte.
Das war’s. Gemecker vom Netzbetreiber kannst Du fortan ignorieren.
Das ist nun aber meine Auffassung und die der DGS. Das ist jetzt keine offizielle Rechtsberatung.
Hmm, also im Prinzip gibt es meines Wissens nach keine gesetzliche Grundlage für die 600W. Ich würde eher nicht darüber gehen weil ich vermute, dass es mal darauf hinauslaufen wird.
Was Du aber immer machen kannst ist, auf der DC-Seite überzudimensionieren, also mehr Watt zu installieren als der WR umsetzen kann. Das bringt insbesondere bei Streulicht (Bewölkung) etwas. Aber wenn Du jetzt 3x 250W hast(?) wird’s zumindest kniffelig, um mit 2 Wechselrichtern auf 600W zu kommen…
Du hast ja zwei Wohnungen an einem Gesamtzähler. Wenn’s passt, dann hol Dir doch noch ein Panel dazu und installiere jeweils einen WR mit 2 Panels pro Wohnung. Dann bleibst Du unter 600W / Anwender und Ihr unterstützt Euch gegenseitig.
Ich habe übrigens mal einen Leitfaden für Balkonkraftwerke erstellt. Ich schicke Dir mal den Link per PN…
Viele Netzbetreiber wollen auch die Modulleistung wissen, die ist aber gar nicht relevant, sondern nur die AC Leistung des Wechselrichters (<600 Watt). Von daher lieber nicht zuviel verraten. Und auf VDE DIN würde ich schonmal garnichts geben, die sind nice to have only.
Was mir eben Sorgen macht ist die Meldung bei pvplug.de
https://www.pvplug.de/meldung/
Wenn man dort den Netzbetreiber Netze BW GmbH sucht. Ist die Kundenerfahrung negativ :-/
Für mich liest sich das so als würde der Netzbetreiber einfach drauf pfeifen und sich quer stellen.
Wie soll der sich denn „quer stellen“? Vom Gesetz her (NAV) bist Du verpflichtet, Deinen Netzbetreiber vom Betrieb der Anlage in Kenntnis zu setzen. Das war’s. Wenn der Deine Anmeldung „nicht akzeptieren kann“, dann muss er das eben lernen. Oder auch nicht. Du hast getan was Du tun musst, fertig.
Datenblatt und AR-N-4105 Urkunde mitschicken, mehr brauchen die nicht zu wissen. Ihre selbstgebastelten Formulare können die sich selber ausfüllen.
Aber: alles erst mal freundlich versuchen. Dies hier gilt nur, wenn der Netzbetreiber patzig wird.
Was noch wichtig ist, im Anschreiben zu erwähnen ist etwas wie
„Hiermit verzichte ich auf Vergütungs- oder Förderansprüche nach ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG) oder KWG-G.“
Denn das willst Du mit einem Balkonkraftwerk nicht!