Insolvenschreiben

Die Kanzlei KKN aus Mönchengladbach schrieb heute, dass die fällige Lastschrift für die Jahresgebühr für die INSOLVENTE FIRMA DISCOVERGY an die Kanzlei U ichten sei!
Stand 22.09.2022.
Von wann bis wann ist der Rechnungszeitraum?
Ich würde gerne Kunde bleiben, zahle aber nicht für zukünftige Leistungen.

Bislang klappte bei Discovergy alles prima!!!

Hallo @Didikausg

können Sie mir bitte das Anschreiben durch eine private Nachricht hier im Forum senden? Dies ist das erste Mal, dass ich von diesem Anschreiben höre.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Ja , das kann ich nur bestaetigen die Kanzlei Kreplin Kuhlmann Nasser hat mich auch angeschrieben.

Amtsgericht Aachen mit Beschluss 1.09.2022 / Az. 93 IN 68 / 22 .

Gläuberigerversammlung ist am 16.11.2022 11:00 im Amtsgericht Aachen .

Az. 93 IN 68/22 Amtsgericht Aachen

auch ich hab das Schreiben erhalten Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

RA Nasser 02161- 2479730

Was läuft bei dem Laden denn noch alles schief? Das Schreiben der RA habe ich auch erhalten, obwohl schon bezahlt.

Habe das Schreiben auch Heute erhalten mit einer Zahlungsaufforderung wie soll ich mich verhalten ß

Hallo, auch ich habe so ein Schreiben bekommen, in dem ich zu Zahlung der offenen Rechnung vom 20.06.22 aufgefordert werde. Rechtlich ist es nicht ganz so einfach, da die Insolvenzverwalterin von Ihrem Optionsrecht gebraucht macht und meinen Vertrag nicht fortführen will. Damit werde ich quasi aufgefordert bis 06/2023 zu bezahlen, aber es ist jetzt schon klar, dass ich für alles ab dem 01.09.2022 noch mal zahlen muss. Nun meine Frage, darf ich die Rechnung auf den bisher erbrachten Teil kürzen?

Um was gehts hier, was is das Thema?

Discovergy hat Mitte Juni einen Insolvenzantrag gestellt. Zum 01.09. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Einige Kunden mit fälligen Rechnungen ( Jahresbeitrag, oder Sonderleistungen) so wie ich, haben Post vom Insolvenzverwalter bekommen, der die Rechnungsbeträge einfordert. Auch ich musste erst mal nachsehen, aber meine Rechungen wurden nicht wie vereinbart von meinem Konto eingezogen, sie sind also noch offen. Unproblematisch ist erfüllte Leistungen, wie bei mir die Umstellung des Zählers in einen Zweirichtungszäher.
Problematisch ist Jahresrechnung, denn der Verwalter hat jetzt schon mitgeteilt, das er die Vertrag nicht fortsetzten will. Damit hat mein Vertrag mit Discovergy am 30.08.2022 geendet.
Die Fragen sind also, was passiert jetzt.
Aktuell bin ich der Meinung, dass ich die anteiligen Jahresgebühren bis 30.08.2022 zahlen muss. Den Rest nicht, weil der Verwalter den Vertrag nicht fortführen will. Damit fallt mein Zähler nun wieder an den „grundzuständigen“ Mess­stel­len­be­trei­ber der dafür in meinem Fall bis zu 100 pro Jahr berechnen darf.

…oder Discovergy macht ein neues Angebot, welches die bisherigen Kunden annehmen müssen.

Wieso 100€ pro Jahr berechnen?
Die meisten NB haben nur normale digitale Zähler, die iMSys werden nur schleppend verbaut, da fällt die normale Grundgebühr an.

Auch ich habe solch ein schreiben Erhalten obwohl ich bisher keine Rechnung erhalten habe und Discovergy eine Einzugsermächtigung hat.
Habe dann bei der Kanzlei angerufen und es wurde mir mitgeteilt, dass ich nichts überweisen muss wenn eine Einzugsermächtigung besteht.

Allerdings habe ich nichts davon gelesen, dass Discovergy (bzw. die Insolvenzverwalterin) meinen Vertrag nicht fortführen will.
Habe ich das überlesen oder betrifft das nur @syncrolachs ?

Ich denke der Hinweis von Pedro hilft. Mir war nicht bekannt, dass Discovergy auch normale Zähler hat. Ich dachte es geht bei denen immer freiwillige iMSys wie bei mir. Da ich den Zähler freiwillig aufrüsten haben lassen, um mit Tibber als Stromlieferant stundengenauen Börsen-Strompreis nutzen kann. (E-Auto läd erst wenn der Strom in Nacht billiger ist usw.) Der Preis ist frei verhandelbar, entspricht aber den Vorgaben wenn es sich um einen „Pflichtzähler“ handeln würde. Bei meiner freilligen Ümrüstung waren auch Fördermittel für Discovergy im Spiel. Daher gehe ich davon aus, dass man sich von den Verpflichtungen dieser Förderungen für die Zukunft lösen möchte.

Ich hatte übrigens auch eine Einzugsermächtigung erteilt, die wurde aber nicht benutzt. Dürfen sie meiner Meinung auch nicht, denn in der Antragsphase und nach Verfahrenseröffnung ist es jeweils ein neuer Rechtsträger der von jedem Kunden die Zustimmung erneut benötigt.

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So ich habe mir das Schreiben noch einmal durchgelesen, davon dass der Vertrag nicht fortgeführt wird steht bei mir nichts drin.

Also,

ich habe kein solches Schreiben bekommen. Aber das Ganze hört sich mir doch sehr nach einer Phishing-Attacke an.
Jetzt also auch schon per Post…

Ihr könnt ja mal nachschauen, ob es diese Kanzlei überhaupt gibt:

https://www.bea-brak.de/bravsearch/index.brak

Viel Spaß…

Die Kanzlei KREPLIN KUHLMANN NASSER gibt es schon, die wurde für die Durchführung beauftragt.
KKN Rechtsanwälte + Mozartstraße 15 + 41061 Mönchengladbach

Ich hatte auch erst an Phishing gedacht. Aber da in dem Schreiben keine Zahlungsadresse (sondern an Discovergy zu Zahlen) steht würde Phishing wenig Sinn machen.
Und ein Anruf ergab dass ich nicht Zahlen brauch, weil Discovergy in meinem Fall per Lastschrift einzieht, was auch Zwischenzeitlich geschehen ist.
Ich vermute, das diese Schreiben nur an Kunden ging bei denen eine Jahreszahlung ansteht.

ist definitiv kein Phishing, denn die Nummer des Verfahrens ist real und auch der Beschluss des Insolvenzgerichtes ist dabei.