Die Kanzlei KKN aus Mönchengladbach schrieb heute, dass die fällige Lastschrift für die Jahresgebühr für die INSOLVENTE FIRMA DISCOVERGY an die Kanzlei U ichten sei!
Stand 22.09.2022.
Von wann bis wann ist der Rechnungszeitraum?
Ich würde gerne Kunde bleiben, zahle aber nicht für zukünftige Leistungen.
Hallo, auch ich habe so ein Schreiben bekommen, in dem ich zu Zahlung der offenen Rechnung vom 20.06.22 aufgefordert werde. Rechtlich ist es nicht ganz so einfach, da die Insolvenzverwalterin von Ihrem Optionsrecht gebraucht macht und meinen Vertrag nicht fortführen will. Damit werde ich quasi aufgefordert bis 06/2023 zu bezahlen, aber es ist jetzt schon klar, dass ich für alles ab dem 01.09.2022 noch mal zahlen muss. Nun meine Frage, darf ich die Rechnung auf den bisher erbrachten Teil kürzen?
Discovergy hat Mitte Juni einen Insolvenzantrag gestellt. Zum 01.09. wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Einige Kunden mit fälligen Rechnungen ( Jahresbeitrag, oder Sonderleistungen) so wie ich, haben Post vom Insolvenzverwalter bekommen, der die Rechnungsbeträge einfordert. Auch ich musste erst mal nachsehen, aber meine Rechungen wurden nicht wie vereinbart von meinem Konto eingezogen, sie sind also noch offen. Unproblematisch ist erfüllte Leistungen, wie bei mir die Umstellung des Zählers in einen Zweirichtungszäher.
Problematisch ist Jahresrechnung, denn der Verwalter hat jetzt schon mitgeteilt, das er die Vertrag nicht fortsetzten will. Damit hat mein Vertrag mit Discovergy am 30.08.2022 geendet.
Die Fragen sind also, was passiert jetzt.
Aktuell bin ich der Meinung, dass ich die anteiligen Jahresgebühren bis 30.08.2022 zahlen muss. Den Rest nicht, weil der Verwalter den Vertrag nicht fortführen will. Damit fallt mein Zähler nun wieder an den „grundzuständigen“ Messstellenbetreiber der dafür in meinem Fall bis zu 100 pro Jahr berechnen darf.
Wieso 100€ pro Jahr berechnen?
Die meisten NB haben nur normale digitale Zähler, die iMSys werden nur schleppend verbaut, da fällt die normale Grundgebühr an.
Auch ich habe solch ein schreiben Erhalten obwohl ich bisher keine Rechnung erhalten habe und Discovergy eine Einzugsermächtigung hat.
Habe dann bei der Kanzlei angerufen und es wurde mir mitgeteilt, dass ich nichts überweisen muss wenn eine Einzugsermächtigung besteht.
Allerdings habe ich nichts davon gelesen, dass Discovergy (bzw. die Insolvenzverwalterin) meinen Vertrag nicht fortführen will.
Habe ich das überlesen oder betrifft das nur @syncrolachs ?
Ich denke der Hinweis von Pedro hilft. Mir war nicht bekannt, dass Discovergy auch normale Zähler hat. Ich dachte es geht bei denen immer freiwillige iMSys wie bei mir. Da ich den Zähler freiwillig aufrüsten haben lassen, um mit Tibber als Stromlieferant stundengenauen Börsen-Strompreis nutzen kann. (E-Auto läd erst wenn der Strom in Nacht billiger ist usw.) Der Preis ist frei verhandelbar, entspricht aber den Vorgaben wenn es sich um einen „Pflichtzähler“ handeln würde. Bei meiner freilligen Ümrüstung waren auch Fördermittel für Discovergy im Spiel. Daher gehe ich davon aus, dass man sich von den Verpflichtungen dieser Förderungen für die Zukunft lösen möchte.
Ich hatte übrigens auch eine Einzugsermächtigung erteilt, die wurde aber nicht benutzt. Dürfen sie meiner Meinung auch nicht, denn in der Antragsphase und nach Verfahrenseröffnung ist es jeweils ein neuer Rechtsträger der von jedem Kunden die Zustimmung erneut benötigt.
Die Kanzlei KREPLIN KUHLMANN NASSER gibt es schon, die wurde für die Durchführung beauftragt.
KKN Rechtsanwälte + Mozartstraße 15 + 41061 Mönchengladbach
Ich hatte auch erst an Phishing gedacht. Aber da in dem Schreiben keine Zahlungsadresse (sondern an Discovergy zu Zahlen) steht würde Phishing wenig Sinn machen.
Und ein Anruf ergab dass ich nicht Zahlen brauch, weil Discovergy in meinem Fall per Lastschrift einzieht, was auch Zwischenzeitlich geschehen ist.
Ich vermute, das diese Schreiben nur an Kunden ging bei denen eine Jahreszahlung ansteht.