Insolvenz Update

der alte Thread zu dem Thema wurde geschlossen. Ich sehe nun von Amtswegen diese u.s. Aktualisierung. Hat das neue Konsequenzen?

*Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 68/22 *

*Über das Vermögen *

*der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 15391 eingetragenen Discovergy GmbH, Am Berg 12, 52076 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Achim Bolanz und Herrn David Zimmer, *

Geschäftszweig: Entwicklung, Produktion, Betrieb und Vermarktung von Elektronik

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2022, um 08:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.06.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach , Tel. Nr.02161/2479 730 , Fax Nr. 021612479629.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Sachwalterin.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 16.06.2022 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.

Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.

Zu Mitgliedern werden bestimmt:

1. Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Herrn Jürgen Laub, Erste Fachkraft Insolvenzgeld-Refinanzierung, Hafenstraße 18, 66111 Saarbrücken

2. SUSI Partners AG, vertreten durch Herrn Alexander Hunzinger und Herrn Rechtsanwalt Dr. Gall/Dr. Schenk (Kanzlei Grub Brugger, Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt am Main), Maneggstraße 17, CH - 8041 Zürich

3. sonnen eService GmbH, vertreten durch Herrn Franz Stöger, Blücherstaße 22, 10961 Berlin bzw. Am Riedbach 1, 87499 Wildoldsried.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 16.11.2022, 11:00 Uhr,
*im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.351. *
*Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über *

- die Person der Sachwalterin bzw. des Insolvenzverwalters im Falle einer Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung gemäß § 272 Abs. 1 InsO,
*- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), *
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
*- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: *
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.11.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
*Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. *
*Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. *
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 68/22
Aachen, 01.09.2022

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Also Rechnungen nicht mehr an DGY überweisen? (Ich habe DGY schon vor über einem Jahr SEPA entzogen, weil ich gemerkt habe dass da so einiges schief läuft / wollte das lieber selbst in der Hand haben)

Hallo @Geo,

nein, das ist lediglich das offizielle Schreiben zur Eröffung der Verfahrens und hat für die Kunden keine Konsequenzen.

Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GmbH

Moin!

Hmm! Gibt es denn einen Plan, wer die Geschäfte nach Discovergy fortführt, bevor es dann von heute auf morgen alles abgeschaltet wird … oder sollte man besser nach Alternativen schauen (falls es sowas überhaupt gibt)? Bekomme da langsam schwitzige Hände. Jedenfalls „Keine Konsequenzen“ würde ich wirklich nicht drauf wetten :wink:

mfg

Hallo @Andreas,
Ziel des eingeleiteten Verfahrens es ist, die Discovergy GmbH zu sanieren, nicht sie abzuwickeln. Der Messtellenbetrieb aller betreuten Messpunkte ist also gewährleistet.
Viele Grüße
Pablo Santiago, Discovergy GbmH

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Ich als Kunde sehe da auch keinen Grund zur Panik. Es sind ja „normale“ Zähler mit Display plus einem Aufsatz von Discovergy. Selbst wenn da alles zusammen bricht, kann ich noch ganz normal das Display des Zählers ablesen…

Enometric wäre so ein Kandidat - leider nicht für Privat, sondern nur für Firmenkunden.

Mich würde interessieren, wie es weiter geht!
Muss ich mir einen neuen Messstellenbetreiber suchen oder nicht?

Nein, steht doch schon oben.
Es gibt lediglich für privat Kunden keine neuen Zähler.

Also falls sich mal ein Zweitmarkt für zurück gegebene Zähler bildet dann nehme ich einen :joy: egal ob Meteorit oder Dr.Neuhaus :sunglasses:

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Bin auch erstmal entspannt, da wir als Kunde kein echtes Risiko haben. Aber es wäre sehr schade, wenn das m.E. sehr attraktive Geschäftsmodell nicht zum Fliegen kommt. Dann kann man auch gleuch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beerdigen

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Ich kann euch jedenfalls sagen, was wohl auch ein Grund der Insolvenz ist: auch ich habe heute das Schreiben von den Rechtsanwälten bekommen bzgl. der Insolvenzeröffnung. Mitsamt dem Hinweis das ich noch 100 Euro zu zahlen habe. Da dachte ich mir: hä, Moment, die Rechnung hast du doch schon lange bekommen und abgehakt. Schnell nachgeguckt: auf der Rechnung steht: wird im April per Lastschrift eingezogen (daher die Rechnung im April gleich abgeheftet). Aufs Konto geguckt: keine Abbuchung, kein Lastschrifteinzug. In die Mails geguckt: keine Zahlungserinnerung, keine Mahnung nichts.

Also wenn da noch bei diversen anderen Kunden die Gebühr für den Messstellenbetrieb offen ist - und sich bisher niemand darum gekümmert hat, das Geld von den Kunden zu holen, ist es nun gut, das da mal jemand nach schaut… ich hab es nun jedenfalls mal überwiesen, das Geld steht Discovergy ja auch zu. Ein schlechtes Gewissen bleibt aber natürlich, hätte mir ja auch selbst auffallen können, das da nichts abgebucht wurde.

Nö, das ist kein Grund der Insolvenz, das sind die Folgen der Insolvenz, dass da momentan alles über RA laufen muss…

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Naja… Es läuft ja schon sehr lange alles schief. Nicht erst seit der Insolvenz.

Vor paar Tagen frag ich noch ob man überhaupt noch Geld an DGY überweisen soll. Wurde klar bejaht. Heute kommt raus: nur noch an RA überweisen…

Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, warum sich unsere Moderatoren und andere DGY Mitarbeiter nicht längst nach nem anderen Arbeitgeber umgesehen haben.

Die Firma wird jetzt abgewickelt und fertig. Alles andere würde mich wundern.

Also bei mir steht in dem Schreiben, dass die Rechnung auf das Konto von Discovergy zu begleichen sei.

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Ja so steht es auch in meinem Schreiben

Hab auch von der Kanzlei KKN Rechtsanwälte die Aufforderung bekommen offene Rechnungsposten zu bezahlen.
Stimmt ich habe offene Posten, aber nur weil die Discovergy seit 2022 nicht mehr schafft Geld vom angegebenen Konto abzubuchen. Das hat jahrelang funktioniert und seit diesem Jahr nicht mehr.
Ich habe schon mal im Frühling eine Mahnung bekommen und gefragt was das soll, weil ja eine Einzugsermächtigung vorliegt. Man hat sich bei mir schriftlich entschuldig, es sei ein versehen gewesen. Tjo, bis heute keine Abbuchung und nun der Brief des Anwalts.
Mich wundert wirklich nicht warum der Laden kein Geld mehr hat.
Sorry aber wenn man zu doof ist Geld abzubuchen, nach dem man es jahrelang gemacht hat…

Das ist eine Folge der Insolvenzverwaltung!

Ja aber nicht das sie zu doof sind seit nem halben Jahr Geld abzubuchen. So verschenkt man halt auch Geld.

Hallo @firebowl,

vielen Dank fürs Kompliment. Der Grund ebenso für Mahnungen / Abschreiben sowie für nicht eingezogene Lastschriften habe ich in diesem Thread erwähnt.

Viele Grüße und schon einmal ein schönes Wochenende
Pablo Santiago, Discovergy GmbH