Keine Messdaten an Netzbetreiber

Guten Tag zusammen,
ich möchte mich gerne nochmal mit PabloSantiagoDGY und gnampf austauschen:

Wie schon erwähnt und hier in den Postings festgestellt, muss ich in meiner Zählerinstallation neben dem Zähler für Bezugstrom (BlueMetering) weiterhin einen separaten Zähler für „Erzeugung“ (Discovergy) betreiben, weil sonst der VB nicht die „Jahres-Abrechnung für Eigenverbrauch“ erstellen kann. Meine PV-Anlage ist also keine „Volleinspeiser“-Anlage.

Der Stom-Bezug-Zähler/ImSys (BlueMetering) liefert Daten für 1-1:1.8.0 und 1-1:2.8.0 und zeigt diese Daten im Online-Portal. Dort wird ja im Prinzip meine „Einspeisung“ errechnet, sonst würde sie dort ja nicht visualisiert angezeigt werden können. Also nur mit dem Zähler/ImSys von Bluemetering.

Was ich noch immer nicht (ganz) verstehe:
Wird denn der vorhandene separate Zähler (Discovergy Endziffer 383) für die Erzeugung deshalb explizit benötigt, um die in meinem Fall, aufgrund des Anlagen-Inbetriebnahme-Datum Mai 2011, und die darauf beruhende Einspeiseberechnung, bzw. Abrechnung, in Abhängigkeit > 30% Eigenverbrauch / < 30% Eigenverbrauch, zu gewährleisten das der VB überhaupt eine (seine!) Abrechnung für mich erstellen kann?

Ich möchte hier nochmals erwähnen, das über die letzten Jahre alles „rund“ lief,- bis zum 19.11.23, wo hier der Bezug-Zähler von Discovergy zu Bluemetering ausgetauscht wurde. Ich möchte gerne verstehen und nachvollziehen „Wo“ meine Daten „hängen“, warum der VB auch auf Rückfrage nicht reagiert, er keine Abrechnung erstellt, bzw. wie ich noch etwas zur Aufklärung beitragen kann.

Danke erneut für Eure Infos.

Hallo @Stefan1,

die Antwort wurde hier von @gnampf geliefert. Was ich aber nicht sagen kann ist, ob die Ermittlung des Eigenverbrauchs überhaupt funktionieren kann, wenn der Netzbetreiber die Daten von Einspeisung/Verbrauch und Erzeugung von zwei Messstellenbetreibern getrennt erhält.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

OK, Danke für die Info.
Gibt es irgendwo eine definitive „Festlegung“ (Regel) ob ein VB die Daten von Einspeisung/Verbrauch und Erzeugung auch von zwei Messtellenbetreibern verarbeiten muss?

Um meinen Fall zu lösen, - was wäre Ihre Empfehlung?
Meine Überlegung ist, das ich für die Erzeugung einen einfachen digitalen Zähler vom VB einsetze und den Zähler (Discovergy Endziffer 383) dann abmelde.

Warum jedoch der VB bisher meine ausstehende Abrechnung nicht bearbeiten kann ist mir weiterhin ein Rätsel,- da ich ihm die Zählerstände manuell übermittelt habe.

Ja, ist vielleicht leider das beste in Ihrem Fall

zwei getrennte Messstellenbetreiber sollte hier kein Hinderungsgrund sein. Wenn sie die Meldung zum gleichen Stichtag machen sowieso nicht, wenn sie zu unterschiedlichen Tagen erfolgt ist die Schätzung ja auch an anderen stellen Standard. Der Liefervertrag endet ja auch meist nicht am Ablesetag, genauso wird bei zwischenzeitlichen Preisänderungen nicht abgelesen, sondern halt geschätzt.
Davon ab ist der Einspeise/Bezugszähler ein Imsys, hier liegen also eh 15min-Werte beim VNB vor. Damit sollte dann problemlos das ganze mit dem Erzeugungszähler bei Discovergy zu matchen sein. Technisch gibts also nichts was gegen 2 getrennte Meßstellenbetreiber spricht, auch rechtlich spricht meines Wissens nach nichts dagegen. Ob der VNB sich dann dumm anstellt kann nur der VNB selbst sagen, und ob Stefan1 dann Lust hat sich mit ihm da auseinander zu setzen.

dann hättest du weiterhin 2 verschiedene Meßstellenbetreiber. Der einzige Unterschied ist das der VNB einen unliebsamen wMSB weniger im Bestand hat. Weder technisch noch rechtlich gibts einen Grund für den Wechsel in meinen Augen. Wenn der VNB das so vorschlägt, dann nur weil er keinen Bock auf den Wettbewerb hat.

nicht die Zählerstände übermitteln, sondern ihm eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben. Und wenn er die nicht zahlt, dann Mahnverfahren eröffnen. Ansonsten ist dem VNB die Rechtslage etc. nämlich egal, bzw. wenn du deiner Pflicht als Unternehmer nicht nachkommst kann er auch fordern was er will.

ok, danke gnampf für die Infos.

Aber,- wie genau soll ich dem VB solch eine ordnungsgemäße Rechnung stellen, bzw. erstellen?

Ich müsste ja genau die Berechnungen und Formeln anwenden, die er ebenfalls (zb. für die Abrechnung 2022, 2021, etc.) verwendet hat, inkl. Berechnungen der Eigenverbrauch-Einspeisungen > 30% und < 30%.
Der VB könnte zb. meine Rechnung nicht aktzeptieren.

Falls Du dazu eine Excel-Vorlage kennst, sende mir eine Info.

Es geht hierbei ja auch um die eigentlich einfache Frage "„Warum“ ist es für den VB Westfalen Weser bisher (noch) nicht möglich diese Abrechnung (wie zuvor auch) für mich zu erstellen?

die „Formeln“ sind ja kein Hexenwerk. Die Preise je kWj sind bekannt, produzierte und gelieferte Menge ja einfach zu ermitteln.

natürlich könnte er das. So wie du nachdem du im Lokal lecker gegessen hast und der Ober dir die Rechnung präsentiert einfach gehen kannst weil dir die Rechnung nicht passt. Aber in beiden Fällen besteht eine berechtigte Forderung, und die muss in dem Fall dann eben gerichtlich eingetrieben werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Schuldners. Ein Problem hast du nur wenn der Zahlungsunfähig ist… aber das ist bei einem VNB nicht zu erwarten.

keine die dir hilft, da ich mehrere Anlagen mit unterschiedlichen Vergütungen abrechne, und der Fall >30% bei mir durch die Größe der Anlagen nie auftritt.

Aber das Thema ist wie gesagt doch simpel:

  1. Produzierte Menge ans Zählerstand Erzeugungszähler ermitteln. Anfangs- und Endzählerstand in der REchnung zusammen mit Zählernummer aufführen, und mit ermittelten produzierten kWh. Diese mit der Vergütung für eingepsisten Strom mutliplizieren und als SUmme aufführen. Das ist dein Rechnungsbetrag. Jetzt noch Umsatzsteuer ausrechnen, auflisten und draufschlagen. Damit ist der Rechnungsteil fertig.
  2. Jetzt kommt noch die Gutschrift. Dazu aus dem Einspeisezählwerk die eingespeiste Menge ermitteln und von der produzierten Menge abziehen. Wieder entsprechend in der Rechnung aufführen, mit Zählerständen und Zählernr des Einspeisezählwerks. Wenn die selbst verbrauchte Menge dann mehr als 30% der erzeugten Menge sind, dann trennen in 30% der erzeugten Menge und den Teil drüber, und als getrennte Positionen gutschreiben. MwSt drauf, Summe bilden
  3. Gutschrift und Rechnung miteinander verrechnen und damit Zahlbetrag ermitteln. ggf. geleistete Abschläge abziehen
  4. Steuernummer oder UstId von dir (für die Rechnung) und vom VNB (für die Gutschrift), vollständige Anschrift, Datum Bankverbindung mit aufnehmen. Aufführen das der Forderungsbetrag sofort fällig ist, und der VNB nach § 286 Abs.3 BGB ohne Mahnung automatisch in Verzug ist nach 30 Tagen.

Ist halt ein normales Unternehmerverhältnis, dessen Vertragsgrundlage das EEG ist. Als Produzent/Lieferant/Verkäufer stellst du die Rechnung, und bei der Eigenverbrauchsvergütung als Sonderall halt noch eine Gutschrift für die Rücklieferung.
Im Endeffekt steht dann das gleiche auf deiner Rechnung, wie auf der vom VNB, nur das Rechnung und Gutschrift vertauscht sind, so wie Absender/Empfänger.

Das wird dir nur der VNB sicher sagen können. Unfähigkeit oder Unwillen. Aber du hast den Strom geliefert, du hast den Strom mit geeichten Messeinrichtungen gemessen, mehr ist nicht nötig.

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Guten Tag,
ich knüpfe hier nochmal an um zu berichten, dass mein VNB Westfalen Weser Netz mir noch immer nicht konkret mitgeteilt hat, warum er mir noch immer keine „Abrechnung für PV-Einspeisung 2023“ erstellt,- oder vielleicht auch, warum er die Erstellung verweigert.

„Kundenkommunikation“ sollte anders aussehen!
Ich wäre ja schon froh, wenn mir jemand von WW mitteilen würde, wie ich noch zur Aufklärung beitragen kann. Habe schon einige Informationen dorthin gesendet. Ich als „kleiner PV-Einspeiser“ mit 5 kWP kann doch nichts dafür, dass dort evtl. interne Umstellungen auf die neuesten MaKo-Richtlinen der Marktkommunikationsabläufe umgesetzt werden müssen…

Aber mal unter uns: ist es nicht mehr möglich, über die ganz normale Email (oder Fax) Zählerstände, und das Datum eines Zählerwechsel, dem VNB zu melden, und dieser erstellt dann seine (meine) Abrechnung? Ist es nicht (mehr) so einfach?

Kann jemand erklären, ob die „manuelle“ Mitteilung von Zählerständen, Zählerwechsel durch mich als Kunden zum VNB nicht mehr zulässig ist? Dokumentiert werden kann als Beleg ein ergänzendes Foto vom Zählerstand.

Westfalen Weser Netz hat im gesamten Jahr 2023 mtl. Einspeise-Abschläge gezahlt,- diese müssten nun, - wie in allen Jahren zuvor auch,- in der „Abrechnung für PV-Einspeisung 2023“ verrechnet werden.

Ich verfolge die Beiträge hier im Forum nicht täglich,- aber ich frage mich schon sehr, warum sich die ganzen Fragen zu den ganzen Themen hier, die ja wirklich „dringend“ sind, überhaupt im Jahr 2024 noch so stellen?

Herr Pablo Santiano macht hier ja wirklich einen Job wie ein Gladiator in einer „Arena der Probleme“,- ich beneide Ihn nicht. „Hut ab“ für seine Arbeit, ohne Ihn wären wir alle noch viel schlechter dran!

Danke vorab für jeden Hinweis. Falls jemand „jemanden“ bei Westfalen Weser kennt,- bitte Bescheid geben. Vielleicht geht es dann weiter (in die richtige Richtung)…

Leider muss ich mich wieder einmal meinen Leidensgenossen anschließen.
Auch dieses Jahr wurden die Zählerstände des Zählers 1ESY1161228824 nicht an meinen Netzbetreiber EWE Netz übertragen, so das im Februar keine Abrechnung erstellt wurde und seitdem auch kein Abschlag für die PV Einspeisung bezahlt wurde.
@PabloSantiagoDGY Könnten Sie bitte das übertragen der Zählerstände veranlassen und möglichst so, das dies zukünftig automatisch im Februar zur Abrechnung bei EWE Netz vorliegt?
Beste Grüße
JL

Hallo @theloh,

vielen Dank für Ihre Nachricht, und entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten. Ich gebe Ihre Nachricht an die zuständigen Kollegen weiter, damit die Zählerstände erneut übermittelt werden bzw. der Sachverhalt mit Ihrem Netzbetreiber geklärt wird.

Viele Grüße

Hallo Pablo,
leider hat sich immer noch nichts getan. Weder durch ihren Hinweis an die Kollegen, noch das jemand sich zu dem Ticket geäußert hätte.
Leider gibt es für mich durch das powerup von Tibber nur der Puls als Alternativ und ich bin bereits viele Jahre bei Euch Kunde. Schade das jedes Jahr das gleiche Theater mit der Zählwertübertragung ist und absolut keiner Interesse hat Kundenbetreuung ernst zu nehmen.
Bin gespannt wie das erst wird wenn die Steuerboxen und richtige SmartMeter verbaut werden müssen. :slightly_frowning_face:

Hallo @theloh,

das tut mir leid :expressionless: Ich werde noch einmal bei der zuständigen Fachabteilung nachhaken.

Guten Tag,
ich möchte zur Info kurz mitteilen, das meine „Abrechnung für Einspeisung 2023“ nun vor kurzem vom VB nach längerem „Hin u. Her“ erstellt wurde.

Dafür auch nochmal „Danke“ an alle die dazu beigetragen haben!

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Das freut mich! Danke für Ihre Rückmeldung

Hallo @PabloSantiagoDGY
in meinem Fall hat sich leider immer noch nichts getan.
Nun habe ich fast ein Jahr keine Einspeisevergütung wegen fehlender Zählerstände erhalten und weiterhin antwortet niemand auf mein Ticket#81591846.
Sie glauben gar nicht wie frustrierend es ist wenn man zwar jahrelang pünktlich bezahlt und dann keine Möglichkeit hat jemanden zu erreichen der sich wirklich mal kümmert.
Wo ist das Problem jedes Jahr immer wieder?

Hallo @theloh,

das tut mir sehr leid und ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten. Ich werde Ihre Anfrage noch einmal an die zuständige Fachabteilung weiterleiten und um eine schnelle Bearbeitung bitten.

Viele Grüße

Ich bitte ebenfalls um die Meldung meiner Messdaten an den Netzbetreiber. Dieser hat mir gemeldet, dass seit Monaten nicht auf seine Anfrage reagiert wird.

Ich habe das Kontaktformular genutzt, aber bekomme hier weder Feedback noch eine Ticketnummer.

Zähler: 1ESY1162042260
Netzbetreiber: LEW Verteilnetz GmbH (LVN) • Schaezlerstraße 3 • 86150 Augsburg

Besten Dank

Ich bin echt sprachlos, dass ich nachdem ich den Grund für meine ausbleibende Einspeisevergütung erfahren habe, einen weiteren Fall hier im Forum finde.

Ich war Kunde von 2019-1.5.2024 und bin froh von dem Laden endlich weg zu sein.
Ich habe seit Apr. 2023 eine PV-Anlage, die ordentlich angemeldet ist und funktioniert. Ich wäre nie drauf gekommen, dass ich keine Einspeisevergütung bekomme, weil Discovery keine Messdaten an meinen Netzbetreiber schickt :-((((
Meine Rechnungen konnte ich seltsamerweise immer zahlen, aber bekommen, das klappt wohl nicht ohne Zutun von Dicovergy. Wie kann das sein, dass ein Messstellenbetreiber zwar Geld für die Messung kassiert, aber keine Leistung bringt???

Ich erwarte, dass umgehend meine Daten an meinen Netzbetreiber (EWE-Netz) gemeldet werden… ASAP!!!

Zähler#: 1ESY1161231113

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Manchmal bleibt nur der Rechtsweg u./o. die Bundesnetzagentur. Bei genügend Beschwerden kommt da richtig Zug in den Kamin.:smiley::+1::index_pointing_at_the_viewer: