Keine Messdaten an Netzbetreiber

Guten Tag zusammen,
ich möchte mich gerne nochmal mit PabloSantiagoDGY und gnampf austauschen:

Wie schon erwähnt und hier in den Postings festgestellt, muss ich in meiner Zählerinstallation neben dem Zähler für Bezugstrom (BlueMetering) weiterhin einen separaten Zähler für „Erzeugung“ (Discovergy) betreiben, weil sonst der VB nicht die „Jahres-Abrechnung für Eigenverbrauch“ erstellen kann. Meine PV-Anlage ist also keine „Volleinspeiser“-Anlage.

Der Stom-Bezug-Zähler/ImSys (BlueMetering) liefert Daten für 1-1:1.8.0 und 1-1:2.8.0 und zeigt diese Daten im Online-Portal. Dort wird ja im Prinzip meine „Einspeisung“ errechnet, sonst würde sie dort ja nicht visualisiert angezeigt werden können. Also nur mit dem Zähler/ImSys von Bluemetering.

Was ich noch immer nicht (ganz) verstehe:
Wird denn der vorhandene separate Zähler (Discovergy Endziffer 383) für die Erzeugung deshalb explizit benötigt, um die in meinem Fall, aufgrund des Anlagen-Inbetriebnahme-Datum Mai 2011, und die darauf beruhende Einspeiseberechnung, bzw. Abrechnung, in Abhängigkeit > 30% Eigenverbrauch / < 30% Eigenverbrauch, zu gewährleisten das der VB überhaupt eine (seine!) Abrechnung für mich erstellen kann?

Ich möchte hier nochmals erwähnen, das über die letzten Jahre alles „rund“ lief,- bis zum 19.11.23, wo hier der Bezug-Zähler von Discovergy zu Bluemetering ausgetauscht wurde. Ich möchte gerne verstehen und nachvollziehen „Wo“ meine Daten „hängen“, warum der VB auch auf Rückfrage nicht reagiert, er keine Abrechnung erstellt, bzw. wie ich noch etwas zur Aufklärung beitragen kann.

Danke erneut für Eure Infos.

Hallo @Stefan1,

die Antwort wurde hier von @gnampf geliefert. Was ich aber nicht sagen kann ist, ob die Ermittlung des Eigenverbrauchs überhaupt funktionieren kann, wenn der Netzbetreiber die Daten von Einspeisung/Verbrauch und Erzeugung von zwei Messstellenbetreibern getrennt erhält.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

OK, Danke für die Info.
Gibt es irgendwo eine definitive „Festlegung“ (Regel) ob ein VB die Daten von Einspeisung/Verbrauch und Erzeugung auch von zwei Messtellenbetreibern verarbeiten muss?

Um meinen Fall zu lösen, - was wäre Ihre Empfehlung?
Meine Überlegung ist, das ich für die Erzeugung einen einfachen digitalen Zähler vom VB einsetze und den Zähler (Discovergy Endziffer 383) dann abmelde.

Warum jedoch der VB bisher meine ausstehende Abrechnung nicht bearbeiten kann ist mir weiterhin ein Rätsel,- da ich ihm die Zählerstände manuell übermittelt habe.

Ja, ist vielleicht leider das beste in Ihrem Fall

zwei getrennte Messstellenbetreiber sollte hier kein Hinderungsgrund sein. Wenn sie die Meldung zum gleichen Stichtag machen sowieso nicht, wenn sie zu unterschiedlichen Tagen erfolgt ist die Schätzung ja auch an anderen stellen Standard. Der Liefervertrag endet ja auch meist nicht am Ablesetag, genauso wird bei zwischenzeitlichen Preisänderungen nicht abgelesen, sondern halt geschätzt.
Davon ab ist der Einspeise/Bezugszähler ein Imsys, hier liegen also eh 15min-Werte beim VNB vor. Damit sollte dann problemlos das ganze mit dem Erzeugungszähler bei Discovergy zu matchen sein. Technisch gibts also nichts was gegen 2 getrennte Meßstellenbetreiber spricht, auch rechtlich spricht meines Wissens nach nichts dagegen. Ob der VNB sich dann dumm anstellt kann nur der VNB selbst sagen, und ob Stefan1 dann Lust hat sich mit ihm da auseinander zu setzen.

dann hättest du weiterhin 2 verschiedene Meßstellenbetreiber. Der einzige Unterschied ist das der VNB einen unliebsamen wMSB weniger im Bestand hat. Weder technisch noch rechtlich gibts einen Grund für den Wechsel in meinen Augen. Wenn der VNB das so vorschlägt, dann nur weil er keinen Bock auf den Wettbewerb hat.

nicht die Zählerstände übermitteln, sondern ihm eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben. Und wenn er die nicht zahlt, dann Mahnverfahren eröffnen. Ansonsten ist dem VNB die Rechtslage etc. nämlich egal, bzw. wenn du deiner Pflicht als Unternehmer nicht nachkommst kann er auch fordern was er will.

ok, danke gnampf für die Infos.

Aber,- wie genau soll ich dem VB solch eine ordnungsgemäße Rechnung stellen, bzw. erstellen?

Ich müsste ja genau die Berechnungen und Formeln anwenden, die er ebenfalls (zb. für die Abrechnung 2022, 2021, etc.) verwendet hat, inkl. Berechnungen der Eigenverbrauch-Einspeisungen > 30% und < 30%.
Der VB könnte zb. meine Rechnung nicht aktzeptieren.

Falls Du dazu eine Excel-Vorlage kennst, sende mir eine Info.

Es geht hierbei ja auch um die eigentlich einfache Frage "„Warum“ ist es für den VB Westfalen Weser bisher (noch) nicht möglich diese Abrechnung (wie zuvor auch) für mich zu erstellen?

die „Formeln“ sind ja kein Hexenwerk. Die Preise je kWj sind bekannt, produzierte und gelieferte Menge ja einfach zu ermitteln.

natürlich könnte er das. So wie du nachdem du im Lokal lecker gegessen hast und der Ober dir die Rechnung präsentiert einfach gehen kannst weil dir die Rechnung nicht passt. Aber in beiden Fällen besteht eine berechtigte Forderung, und die muss in dem Fall dann eben gerichtlich eingetrieben werden. Die Kosten gehen zu Lasten des Schuldners. Ein Problem hast du nur wenn der Zahlungsunfähig ist… aber das ist bei einem VNB nicht zu erwarten.

keine die dir hilft, da ich mehrere Anlagen mit unterschiedlichen Vergütungen abrechne, und der Fall >30% bei mir durch die Größe der Anlagen nie auftritt.

Aber das Thema ist wie gesagt doch simpel:

  1. Produzierte Menge ans Zählerstand Erzeugungszähler ermitteln. Anfangs- und Endzählerstand in der REchnung zusammen mit Zählernummer aufführen, und mit ermittelten produzierten kWh. Diese mit der Vergütung für eingepsisten Strom mutliplizieren und als SUmme aufführen. Das ist dein Rechnungsbetrag. Jetzt noch Umsatzsteuer ausrechnen, auflisten und draufschlagen. Damit ist der Rechnungsteil fertig.
  2. Jetzt kommt noch die Gutschrift. Dazu aus dem Einspeisezählwerk die eingespeiste Menge ermitteln und von der produzierten Menge abziehen. Wieder entsprechend in der Rechnung aufführen, mit Zählerständen und Zählernr des Einspeisezählwerks. Wenn die selbst verbrauchte Menge dann mehr als 30% der erzeugten Menge sind, dann trennen in 30% der erzeugten Menge und den Teil drüber, und als getrennte Positionen gutschreiben. MwSt drauf, Summe bilden
  3. Gutschrift und Rechnung miteinander verrechnen und damit Zahlbetrag ermitteln. ggf. geleistete Abschläge abziehen
  4. Steuernummer oder UstId von dir (für die Rechnung) und vom VNB (für die Gutschrift), vollständige Anschrift, Datum Bankverbindung mit aufnehmen. Aufführen das der Forderungsbetrag sofort fällig ist, und der VNB nach § 286 Abs.3 BGB ohne Mahnung automatisch in Verzug ist nach 30 Tagen.

Ist halt ein normales Unternehmerverhältnis, dessen Vertragsgrundlage das EEG ist. Als Produzent/Lieferant/Verkäufer stellst du die Rechnung, und bei der Eigenverbrauchsvergütung als Sonderall halt noch eine Gutschrift für die Rücklieferung.
Im Endeffekt steht dann das gleiche auf deiner Rechnung, wie auf der vom VNB, nur das Rechnung und Gutschrift vertauscht sind, so wie Absender/Empfänger.

Das wird dir nur der VNB sicher sagen können. Unfähigkeit oder Unwillen. Aber du hast den Strom geliefert, du hast den Strom mit geeichten Messeinrichtungen gemessen, mehr ist nicht nötig.

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