Keine Messdaten an Netzbetreiber

Guten Tag,

leider erhalte ich seit Januar 2024 keine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber.
Grund: Fehlende Meldung der Messdaten vom Messstellenbetreiber. Am 24. März 2024 sollte ich sämtliche Ertragsdaten seit Beginn der Inbetriebnahme übermitteln. Unter dem Ticket #81500474 müsste dieser Vorgang erfasst sein. Der Eingang der Daten wurde mir noch bestätigt.
Seit Wochen versuche ich eine Kontaktaufnahme zu erreichen. Telefonisch landet man immer beim AB, der auf das Kontaktformumar verweist. Und das Kontaktformular scheint auch nicht beachtet zu werden.

Ich bitte um abschließende Bearbeitung des o.g. Tickets.

Danke und herzliche Grüße!

Hallo @Hoffmann.or,

vielen Dank für Ihre Nachricht und bitte entschuldigen Sie, dass Sie noch keine Rückmeldung von den Kollegen der leider überlasteten Fachabteilung erhalten haben. Ich habe die Kollegen gebeten, sich zeitnah um Ihr Anliegen / Ticket zu kümmern.

Vielen Dank für Ihre Geduld und ein schönes Wochenende

Hallo PabloSantiagoDGY,
ich bin neu hier im Forum und habe das Problem, dass laut Aussage der WestfalenWeserNetz GmbH seit über einem Jahr keine Zählerstände meiner beiden Discovergy-Zähler übermittelt wurden. ZNr: 1ESY1160669737 und ZNr: 1ESY1160669738.
Daher habe ich bisher weder eine Jahresabschlußrechnung für 2023 noch Abschlagszahlungen in 2024 von WWNetz erhalten.
Nach vielem hin und her habe ich heute die telefonische Aussage erhalten, dass vom Messstellenbetreiber seit Anfang 2023 keine Messwerte mehr übertragen wurden. Dier von mir zum Jahreswechsel per Mail übermittelten Zählerstände seien nicht ausreichend.
Können Sie bitte einmal nachhaken und veranlassen, dass für meine beiden Zähler wieder, wie vertraglich vorgesehen die Messwerte an die WWNetz übermittelt werden.
Danke

Hallo @PVStromer

vielen Dank für Ihre Informationen und entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten. Ich werde Ihre Anfrage an die zuständigen Kollegen weiterleiten, damit die fehlenden Messwerte übermittelt werden.

Viele Grüße

Guten Tag,

ich möchte mich der Anfrage zum Problem von PVStromer 1:1 hier anschließen: bin ebenfalls im Netz Westfalen Weser. Von einem Stromlieferanten (sollte Ihnen bekannt sein) bei dem ich 2021 einen dynamischen Öko-Stromvertrag abgeschlossen hatte, wurden damals die Zähler von Discovergy empfohlen und installiert. Es befanden sich bei mir sogar bis 21.11.2023 insgesamt zwei Zähler von Discovergy (einer für die PV-Erzeugung, einer für den Strombezug), beide Zähler konnten die Zählerdaten wunderbar im Discovergy-Portal (Web-GUI) visualisieren.

Im Mai 2023 informierte mich mein Stromlieferant in einer Email (Text-Auszug):

„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass einige Änderungen bezüglich Ihres Xx- Tarifs auf Sie zukommen. Die Problematik besteht bei den Smart Metern unseres bisherigen Kooperationspartners Discovergy. Diese sind nicht vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Dies hat zur Folge, dass die übermittelten Viertelstundendaten nicht offiziell vom Netzbetreiber für die sogenannte “Bilanzierung” verwendet werden. Wir berücksichtigen natürlich die übermittelten Viertelstundendaten und rechnen Sie auch anhand dieser ab. Uns selbst wird jedoch das “Standardlastprofil” in Rechnung gestellt. Vereinfacht gesagt bedeutet dies: Wenn Sie Ihren Verbrauch intelligent in die grünen und günstigen Stunden verlagern, zahlen wir drauf.

Während wir diese Verluste in den ersten Jahren nach Markteintritt akzeptiert haben (irgendwer musste ja mal demonstrieren, dass es geht ;-), ist diese Situation für uns wirtschaftlich leider nicht länger tragbar. Wir wollen Ihnen aber natürlich auch weiterhin den stündlichen Tarif Xx anbieten. Dafür gibt es nun einen BSI-zertifizierten “Smart Meter Gateway”, (Anmerkung: eines anderen Messtellendienstleisters) der Ihren Zähler zu einem “intelligenten Messsystem” (IMS) macht.

Sie haben jetzt folgende Möglichkeiten:
Sie entscheiden sich auch weiterhin für den Tarif Xx von X, indem Sie einen neuen Messstellenvertrag mit B (s. Anhang) abschließen.“

Am 21.11.2023 fand somit ein Austausch des Discovergy-Bezug-Stromzählers gegen ein neues ImSys des neuen Messtellenbetreibers durch die Fa. Sprinx statt. Der andere Discovergy-Zähler für die PV-Erzeugung ist weiterhin hier vorhanden! Es gab sogar einen Ortstermin am 22.04.24, wo ein Discovergy/Inexogy Mitarbeiter den Zähler kurz angeschaut hat, um zu überprüfen, ob Daten einwandfrei gesendet werden,- was i.O. war.

Wie PVStromer schon erwähnt, Westfalen Weser hat mir bisher noch nicht die üblicherweise (wie bisher sonst) jeweils im Januar erstellte Jahres- „Abrechnung für Einspeisung 2023“ erstellt und zahlt seit Januar auch keine monatlichen Abschläge mehr. Gründe wurden mir von Westfalen Weser bisher nicht mitgeteilt,- auch auf mehrmalige Email u. Telefonkontakt wird aktuel nicht mehr zeitnah reagiert.

Zählerstände wurden von mir auch schriftlich notiert und WW-Netz mitgeteilt.

Es geht jetzt um die dringende Frage: Was oder Wer verhindert, dass eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung seitens Westfalen Weser erfolgen kann?

Zu alle dem gibt es noch ein zweites Problem: auch mein Stromlieferant erstellt seit dem Zählertausch keine monatlichen Rechnungen mehr! Also seit November 2023 nicht mehr…

Die Discovergy-Zählernummer (PV-Erzeugung) ist 1ESY11 6204 2383

Ich bitte hiermit Herrn Santiago und Kollegen um eine Prüfung zu dem Sachverhalt.

Eine dringende Aufklärung in dieser komplexen Gemengelage ist umgehend notwendig.
Es kommt mir so vor das Firmeninteressen und interne Rangeleien von Wettbewerbern auf dem Rücken von Endkunden ausgetragen werden.

Zu Rückfragen antworte ich auch gerne per Email oder Tel., bitte dann Kontak-Infos zusenden.

#Ergänzung: ich fand eine Information (u. a. Skizze „Bestimmung des Eigenverbrauchs“) zu der auch bei mir seit Installation der PV-Anlage im Mai 2011 relevanten „Einspeisung mit Eigenverbrauch“ in der Webseite von Mathias Dalheimer.
https://gonium.net/post/2011-06-13-photovoltaikanlagen-und-der-eigenverbrauch/

Also der Grund warum hier auch weiterhin zwei SmartMeter (ImSys) laufen müssen.
Im Idealfall aber wohl von einem Anbieter/Messtellenbetreiber,- und nicht von aktuell zwei verschiedenen,- deshalb die beschriebenen Probleme (?)

Danke vorab für Infos, Kommentare etc.

Vermutlich hält sich der Stromlieferant bzw. Bm nicht an den WIM Prozess, die tauschen die Zähler trotz laufenden Vertrags einfach aus, mit den Entsprechenden folgen für den Kunden.
Das ist nicht das erste mal, dass die so vorgehen.

Was bedeutet „Bm“ ?

Ich möchte als Endkunde/Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber ja auch verstehen wo genau es „hakt“ (innerhalb des WIM Prozess-Ablaufs?)

Ich fand u.a. diese Info:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/834_wim/Mitteilungen_wim/mitteilung_nr_3.html?nn=877354

Trage ich als Endkunde/Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber eine „Mitschuld“ das keine Rechnungen/Abrechnungen erstellt werden? Wenn ja,- welche?

(Ps: Strom-Rechnungen u. jährl. Abrechnungen für PV-Einspeisung wurden zuvor Jahrelang ohne die beschriebenen Probleme erstellt!)

Seit Jahresanfang notiere ich mir nun wieder monatlich alle Zählerstände zur Sicherheit (als Backup) auf einen Zettel. Es soll ja keiner sagen das die Zählerstände nicht vorliegen (zur Abrechnung).

Mich würde nun eine Handlungsanweisung interessieren. Wer der involvierten „Marktteilnehmer“ sollte welche Schritte/Überprüfungen durchführen?

Frage: können die von meinem IMSys-Zähler zum Messtellenbetreiber gesendeten Daten der letzten Monate „herausgegeben“ werden und z.b. an einen anderen Messtellenbetreiber „übergeben“ werden, damit dieser dann die notwendigen Berechnungen (…zur Rechnungserstellung…) Rückwirkend durchführt,- da der erstere Messtellenbetreiber (aus welchen Gründen auch immer) diese scheinbar nicht durchführen kann.

Hallo Steffan1,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Abrechnungsrelevant für die Einspeisevergütung ist der abgebaute Zweirichtungszähler mit der Endziffer 629. Ich habe die Kollegen darum gebeten, die Übermittlung der Zählerstände inkl. Abbauzählerstand vom 21. November zu prüfen und zu veranlassen, falls diese noch nicht erfolgt ist. Für die übrigen Messwerte aus 2023 ist Ihr neuer Messstellenbetreiber zuständig.

Viele Grüße

Bm ist Bluemetring, dein neuer Messstellenbetereiber, nehme ich an…

Vielen Dank Herr Santiago,

wenn Sie dazu zeitnah eine weitere Rück-Information von Ihren Kollegen erhalten, bitte geben Sie zum Status nochmal Bescheid.

Ich habe diesen älteren Artikel in den Inexogy-Webseiten gefunden, der an Aktualität wohl noch immer passt:
https://www.inexogy.com/blog/prozesse-des-wmsb/

Wäre es denn denkbar, - falls mein aktueller Messtellenbetreiber „Probleme“ hat die er, so wie es aussieht, nicht lösen kann, - das ich wieder zu einem Zweirichtungszähler/Smartmeter mit BSI-konformen Gateway von Ihnen (Inexogy) komme?

Ist solch eine Entscheidung (die ich treffen müsste) gänzlich unabhängig von meinem Stromlieferanten (jetzt und in Zukunft)?

Aktuell ist es aufgrund von zwei Zählern und zwei unterschiedlichen Messtellenbetreibern wohl eher problematisch.

Ok! Ich fand gerade an einer anderen Stelle Postings zu einer sogenannten Authorisierung zur „Übertragung von Viertelstundendaten“ an den Stromlieferanten, die der Endkunde den ÜNB geben muss, damit der ÜNB überhaupt wieder Daten an den Stromlieferanten übertragen „darf“. Das Beispiel ist aus Österreich, hier ein Foto:

Ist das in Deutschland evtl. auch Maßgeblich und „blockieren“ ÜNB`s den Datenaustausch etwa hier auch aus solchen Gründen? Wenn ja,- seit wann und aus welchem Grund?

Ich bin jedoch noch nicht zu solch einer Authorisierung angeschrieben worden.

Weiß jemand dazu mehr?

wenn ein Erzeugungszähler verbaut war, dann dürfte es sich um eine Anlage mit Eigenverbrauchsvergütung handeln. Hier ist für die Abrechnung dann natürlich auch der Zählerstand des Erzeugungszählers relevant, denn schließlich muss der Eigenverbrauch ermittelt werden um ausbezahlt werden zu können.

dein Netzbetreiber braucht keine 15min-Werte. Der braucht keine Stunden-,Tages-, oder Monatswerte. Der braucht einmal den Stand zum 31.12. Und da hättest du nichtmals ein Widerspruchsrecht, geschweige das du die Übermittlung genehmigen müsstest.
Alles was unter dem Jahr passiert hat dem VNB erstmal Wurscht zu sein. Dafür hat er Abschläge zu zahlen gemäß EEG. Und am Ende des Jahres hast du in deiner Eigenschaft als Unternehmer ihm eine Rechnung zu stellen, für die „Ware“ die du ihm geliefert hast. Natürlich kannst du deine rechnungslegungspflicht auf den VNB abwählzen, dann musst du halt mit seinen Bedingungen dazu leben, das es z.B. Geld dafür will, oder den Zählerständen nur noch traut wenn sie über die Marktkommunikation rein kommen. Kommst du hingegen selbst deiner Pflicht als Unternehmer nach, dann muss er auch deiner Ablesung deines geeichten, zulässigen Messgeräts trauen.Tut er das nicht machst du ihm das halt in Form von Mahnung und Mahnbescheid klar. leider sehen sich manche VNB ja als über dem Gesetz angesiedelt.

Und ansonsten immer Bedenken: in Österreich spricht man zwar etwas ähnliches wie Deutsch, aber in Sachen Gesetzen ist es ein völlig anderes Land! Selbst EU-Regeln müssen dort nicht so umgesetzt werden wie in Deutschland. In Österreich hat man z.B. gar eine Ahnung was ein EEG sein soll, oder eine staatlich garantierte Einspeisevergütung, etc.

Es halten sich einige leider nicht an die Spielregeln des Zählertausches.

Ich habe schon gesehen, dass der Kunde vom Stromanbieter unter Druck gesetzt wurde und Bm und Sprinx den Zähler einfach gewechselt haben, ohne Inexogy zu Informieren.

Des Weiteren baut auch Bayernwerk einfach Inexogy Zähler aus, weil die angeblich nicht für PV taugen.

Dabei hat es sich aber um RLM Zähler gehandelt, die auf alle Fälle tauglich sind.

Hallo @Stefan1, ja, das wäre möglich. Richten Sie bitte Ihre Anfrage an auftragsmanagement@inexogy.com und die Kollegen werden Ihnen eine Preisindikation zukommen lassen.

Viele Grüße

Ok. Ich bin erstmal im „Standby“, da ich jetzt etwas abwarten möchte ob sich hinsichtlich Abrechnung NB (PV-Einspeisung 2023) u. Rechnungsstellung Stromlieferant (Strombezug) etwas zum Positiven entwickelt. Es wurden erste „Rauchzeichen“ empfangen das sich etwas bewegt…

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Guten Tag,
leider ist seit meiner Anfrage noch nicht passiert. Wäre es möglich, hier nochmals nachzuhaken?
Vielen Dank!

Hallo PV-Stromer,

hier eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen:

Bei dem Zähler mit der Endziffer 9738 wurden die Zählerstände zum 31.12.2022 (Referenz 3B702ACBDA0E9A), zum 31.08.2023 (3C2A852FB4A5EF) und zum 31.12.2023 (CS0000000413JR) an den Netzbetreiber übermittelt.

Beim Zähler 9737 sind ebenfalls alle Zählerstände übermittelt worden, aber der letzte Versand vom 31.12.2023 ist leider fehlgeschlagen. Hier sind die Kollegen dabei, eine nicht korrekte Zuordnung von MaLo und MeLo zu beheben. Die Zählerstände, die übermittelt werden müssen, lauten wie folgt, falls Sie diese Zählerstände manuell übermitteln möchten und so Ihr Anliegen voranbringen:

1-1:1.8.0 = 66.817 kWh
1-1:2.8.0 = 66.862,040 kWh

Viele Grüße

Hallo @hoffmann.or

das tut mir sehr leid. Ich mache es gerne.

Viele Grüße

Hallo PabloSantiagoDGY,

könnten Sie nochmals bei Ihren Kollegen prüfen, wie der aktuelle Stand zu meinem Fall und meinem damaligen Zähler (Endziffer 629) ist,- ob, und wann die Daten an meinen VB übermittelt worden sind. Ihre Info an PV-Stromer zu ähnlicher Situation war sehr präzise hinsichtlich der Daten zu 1-1:1.8.0 / 1-1:2.8.0

In der Hoffnung vom VB noch eine „Abrechnung für Einspeisung 2023“ zu erhalten…

Danke Ihnen vorab!