Spannend, eine bestehende PV-Anlage (EEG 2009 mit förderlich vergüteter Selbstnutzung und Überschusseinspeisung) soll am gleichen Standort mit einer zweiten, neu zu errichtenden PV-Anlage betrieben werden.
Vorrangig steht der Eigenverbrauch. Der Überschuss soll eingespeist werden, insbesondere im Sommer, da der neue Anlagenteil im Winter auch verschattet ist.
Wie sieht nun das Messstellenszenario hierzu aus?
Und 2., wie, wenn für beide Erzeugungsanlagen nun noch ein Batteriespeicher eingesetzt würde?
ich habe mal auf einer NB-Website eine Übersicht über verschiedene Messkonzepte gefunden, rein technisch könntest du Messkonzept 6 aufbauen um zwei Erzeuger gegeneinander abzugrenzen, man könnte diese Kaskade für weitere Erzeuger/Speicher erweitern jeweils um zwei Zähler.
Das sind aber Fälle, die auf jeden Fall mit dem Netzbetreiber abgesprochen werden müssen.
Bisher hatte ich immer die Erfahrung gemacht, dass die Messung bei Erweiterung einer Erzeugungsanlage nicht verändert wurde, d.h. wurde ein 1kWp Anlage um 0,5kWp erweitert wurde die eingespeiste Menge auch im Verhältnis 1/1,5 + 0,5/1,5 gewichtet.
Auch beim Speicher ist es möglich, dass eine Erfassung /Abgrenzung durch den Netzbetreiber nicht vorgesehen ist.
vielen Dank für die Vorlage der Messstellenkonzepte. Ich werde wohl mal einen Termin im Netzbüro machen; mal sehen, was der „Grundzuständige“ dazu sagt.
Ich würde aber auch gern eine Idee des Messstellenbetreibers dazu aufnehmen. Schließlich brauchts jemanden, der die Zählerwerte verarbeitet.
Und am Ende müssen sich die beiden Instanzen dann auch noch „verstehen“…
die Antwort aus unserer Technik stimmt mit den Informationen von Herrn Koch überein.
Zwischen beide PV-Anlagen muss ein Abgrenzungszähler montiert werden.
Für die Gesamtanlage muss ein Messkonzept erstellt werden, das auch mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden muss. Diese Arbeiten führen wir nach Auftragserteilung aus.
Da der Strom für die Alte anlage vergütet wird, ist zwingend ein Erzeugungszähler notwendig! Dieser muss nach der alten PV Anlage noch vor dem Verbraucher geschalten sein. Für die neue PV-Anlage ist kein Erzeugungszähler notwendig außer diese ist über 10kWp groß oder die Anlage erzeugt mehr als 10000kWh und man verbraucht diese Menge komplett (Dann wäre mann EEG Pflichtig). Ansonsten Kann das Messkonzept 6 gewählt werden wobei in dem Fall E1 die neue PV-Anlage ist (Nachrangiger
EigenverbrauchsErzeuger), E2 die Alte (Vorrangiger
EigenverbrauchsErzeuger). ZE2 ist der Erzeugungszähler, ZR der Einspeisezähler. ZR kann ein Einrichtungszähler sein genauso wie ZE2. Der Zähler ZE1 ist nicht notwendig, da es unerheblich ist was die neue Anlage erzeugt. ZH muss unbedingt ein Zweirichtungszähler sein. Ich kenn deine Vergütungssätze nicht, aber wenn die von 2009 ist bekommst du vermutlich 43,01 Ct/kWh fürs Einspeisen und für den Selbstverbrauch 25,01 Ct/kWh. Da die Stromkosten bei knapp 30 Cent liegen bekommst du für diese Anlage knapp 550,1 Cent. Mit der neuen Anlage sparst du nur 30 Cent. Rechnest du den Einspeiseverlust mit ein, liegst du bei der Alten Anlage bei 55,01 Cent - 43,01 Cent = 12 Cent Gewinn. Bei der neuen Anlage: 30 Cent - 9,77 Cent = 20,23 Cent. D.h obwohl die alte Anlage noch Geld fürs Einspeise abwirft, wäre diese mit der neuen finanziell lohnender! D.h. vom Messkonzept her muss der Vorrangiger EigenverbrauchsErzeuger die Neue PV-Anlage sein, dann kannst ZE2 weglassen, der Nachrangiger EigenverbrauchsErzeuger ist die alte PV-Anlage. ZE1 ist dann zwingend notwendig
p.s. du brauchst definitiv 3 Zähler Vorteil an der Kaskadenschaltung ist, dass zuerst der Strom von der neuen Anlage verwendet wird. Reicht dieser nicht aus kommt die Alte Anlage ins Spiel wo du dann noch 12 Cent gewinn machst