Neue PV-Anlage und Discovergy: Wie gehts weiter?

Hallo, folgende Ausgangssituation:

  1. Smartmeter von Discovergy, bereits als Zweirichtungszähler freigeschaltet
  2. Netzbetreiber Stadtwerke München
  3. Stromlieferant Maingau Energie

Ich habe nun seit Anfang der Woche eine PV-Anlage installiert bekommen. Der Installateur übernimmt die Eintragung ins Markstammregister und die Anmeldung bei Netzbertreiber.

Meine Frage nun: Wie geht es dann weiter?

Mein Discovergy Smartmeter ist bereits als Zweirichtungszähler eingerichtet (ich hatte bisher nur ein Balkonkraftwerk und dafür die Freischaltung).

Jetzt speise ich künftig den Überschuss auch ins Netz ein und dafür bekomme ich dann vom Netzbetreiber 8,XX Cent vergütet.

Teilt Discovergy dem Netzbetreiber die Überschusseinspeisung mit? Wenn ja, was muss ich hier bei wem beantragen, damit die Zählerstandsmeldung automatisch passiert?

Lese ich selber monatlich die eingespeisten Kw/h ab und schicke den Stadtwerken eine Rechnung? Ich habe die Anlage nicht als „Firma“ angemeldet bzw. in der Steuer keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb drin.

Wäre super, wenn jemand Licht ins Dunkel meiner Fragen bringen könnte.

Vielen Dank für die Antworten.

Gruss
Assedo

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IXY hat dem VNB doch bislang auch schon die Zählerstände mitgeteilt wenn du das Balkonkraftwerk angemeldet hattest.

Theoretisch sollte die Übermittlung/Abfrage der Zählerstände vollautomatisch funktionieren. Vielleicht hat dein VNB ja ein Kundenportal wo du die erfassten Zählerstände sehen kannst. Bei Bayernwerk geht das, da sieht man die von IXY gelieferten Werte. Wie oft die Zählerstände abgefragt werden, kann variieren. Normalerweise bei hausüblichen Erzeugungsanlagen nur zum 31.12.

Also einfach zurücklehnen und die Sonne genießen. Nach Jahresende kannst du ja mal prüfen, ob der VNB Werte angefordert/bekommen hat.

du musst gar nichts beantragen, da du ja bereits auf einen Zwei-Richtungs-Zähler hast umstellen lassen. Ergo meldet Discvoergy/Inexogy auch beide Zählwerke an den Netzbetreiber.

Nun, das ist eine Sache zwischen dir und deinem Kunden, dem Netzbetreiber. Du kannst ihm regelmäßige Rechnungen schreiben, du kannst jährliche Rechnungen schreiben und monatliche Abschläge vereinbaren, oder du kannst die gesamte Abrechnung von deinem Kunden durchführen lassen. Das erste ist der Regelfall für einen Unternehmer, der du ja nunmal bist, das zweite bietet das EEG dir ab dem März nach Inbetriebnahme an, also ab März 2025 dann bei dir. Letzteres bieten dir viele Netzbetreiber an, können dir dafür selbstverständlich dann auch Gebühren berechnen. Jetzt liegts an dir als Unternehmer was du machst.
Denn beachte: selbst wenn du steuerlich die KleinUNTERNEHMERregelung wählst und bei der Einkommenssteuer kein Gewerbe mehr angeben musst, dein Stromverkauf bleibt eine gewerbliche Tätigkeit als Unternehmer!

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Danke gnampf für die ausführliche Antwort

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Moin -

welchen Z. habt ihr denn?
2-Richtungen - is klar,
aber es scheint da zertifizierte und eben welche OHNE zu geben.

Hier mal eine erschreckende Anforderungsliste MEINE VNBs (LeineNetz - Region Hannover)

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Nach § 29 MsbG werden für Anlagen nach §14a EnWG und Erzeugungsanlagen mit Leistungen ab 7 kW intelligente Messsysteme verpflichtend vorgeschrieben. Die Intelligenten Messsysteme müssen folgende Funktionen sicherstellen:

  • Erfassung von Ausspeisemengen mit einer Granularität von ¼ Stunde für Abrechnungszwecke
  • Erfassung von Einspeisemengen mit einer Granularität von ¼ Stunde für Abrechnungszwecke
  • Erfassung von Netzzustandsdaten mit einer Granularität von 1 Minute
  • Übertragung von Steuerbefehlen über eine SMGW-Steuerbox an Erzeugungsanlagen nach EEG
  • Übertragung von Steuerbefehlen über eine SMGW-Steuerbox an Anlagen nach §14a EnWG

Wenden Sie sich bitte an Ihren Messstellenbetreiber, er wird sie kompetent beraten können.

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Das fordern die einfach - wohlweislich das NIEMAND diese Anforderungen aktuell erfüllen kann.

Alles Gute :four_leaf_clover: (Ich jedenfalls bin schwer irritiert und NICHT begeistert - von diesen „Maurern“!

Hallo,
ich habe evtl. ähnliches Problem, werde aber aus den bisherigen Beiträgen nicht ganz klug.

Meine PV Anlage ist seit 2 Wochen in Betrieb. Der Solateur kümmert sich um die Anmeldung beim NB, dies ist aber nach meinem Kenntnisstand noch nicht erfolgt.
Der Smart Meter ist bereits ein Zweirichtungszähler von Easymeter. Seit die PV Anlage in Betrieb ist, sehe ich nun den Hausverbrauch relativ.


D.h. es gibt negative Kurven. Der Zähler selbst läuft dennoch nicht rückwärts.

Folgende Fragen:

  • Sind die Anmeldung meines Solateurs beim NB und eine Freischaltung für Zweirichtungsbetrieb 2 getrennte/unabhängige Vorgänge? Brauche ich beides? Oder welcher Vorgang löst letztlich die Einspeisevergütung aus?
  • bleibt die Darstellung im Discovergy Dashboard so? Oder würde man dann den Hausverbrauch wieder in rein positiven (absoluten) Werten sehen und dagegen den PV Ertrag?

Ja das sind getrennte Vorgänge, den 2-Richtungszähler musst du bei IXY kostenpflichtig freischalten lassen.

Um deinen Hausverbrauch separat zu sehen, hätte ein kostenpflichtiger Erzeugungszähler eingebaut werden müssen. Soweit ich weiß, wird das derzeit nicht angeboten (Einstellung Privatkundenaquise).

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Hallo @Geo,

bitte wenden Sie sich an auftragsmanagement@inexogy.com mit der Information, dass Sie eine PV-Anlage erhalten haben und die Einspeisung im Portal visualisiert und über die Marktkommunikation an den Netzbetreiber übermittelt werden soll.

Vielen Dank für Ihre Anfrage

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Und nicht vergessen: Marktstammdatenregister!

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Danke, hatte ich schon erledigt. Das hatte ich hier nur nicht erwähnt. Aber ist ja auch eher ein Formakt und hat weniger was mit Einspeisevergütung oder Visualisierung zu tun

bisher zeigt dir nur die 3-Phasen-Ansicht die negativen Werte, daran wird sich auch nichts ändern. Du musst, wie von Pablo geschrieben, Discovergy jetzt beauftragen das zweite Zählwerk 2.8.0 freizuschalten, dann landet auch das im Portal, und auch beim Netzbetreiber. Jedes der beiden Zählwerke zählt nur nach oben, niemals nach unten. Sonst ließe sich die Richtung des Stromflusses ja auch abrechnungstechnisch nicht auseinander halten, du bekämst dann keine Einspeisevergütung von 8,xct, sondern in Höhe dessen was dich Strombezug kostet.
Den Verbrauch vom Haus kannst du nicht mehr sehen, da dieser nicht mehr messtechnisch erfasst wird. Deine Anlage erzeugt eine unbekannte Menge Strom, der dann erstmal im Haus verbraucht wird. Wieviel das ist weiß ohne zusätzlichen Zähler keiner. Erst wenn das Haus nix mehr braucht gehts ins Netz, das wird dann wieder gezählt. Genauso wenn deine PV nicht genug liefert, dann kommt der REst eben aus dem Netz und wird gezählt. Aber für eine Anzeige deines Hausverbrauchts fehlt dir der zusätzliche Erzeugungszähler. Wäre aber nur für die Anzeige auch ein teurer Spaß, denn für was anderes ist der nicht gut. Weder für die Steuer noch für Netzbetreiber, Vergptung, oder sonstwen brauchts den mehr.