Hallo, vielen Dank für diesen interessanten Blog-Beitrag. Habe seit 1 Jahr über das Portal commetering zwei discovergy-Zähler (1x Bezug, 1x Volleinspeisung Photofoltaik) in Betrieb und bin nach anfänglichen Schwierigkeiten sehr zufrieden mit dem Echtzeit-Monitoring und weiteren Möglichkeiten.
Auch aus meiner Sicht benötigt der (deutsche) Strommarkt dringend prepaid-basierte Tarife auf Guthabenbasis kleinerer Beträge. Bisher lassen sich lediglich größere Mengen für lange Zeiträume (12 Monate) im Voraus bestellen. Nicht nur, dass dabei die Jahressummen für finanzschwächere Stromkunden oft zu hoch sind sondern auch die Tatsache, dass man bei derartigen Tarifen mit Vorauszahlung ein hohes Risiko einer eventuellen Insolvenz des Lieferanten VOR Aufbrauchen des Guthabens eingeht, wären zwei Missstände, die es im Rahmen einer weiteren Marktliberalisierung bzw. -belebung zu beheben gilt. Ebenso besteht das Risiko, dass man zuvor zuviel Strom eingekauft hat, weniger verbraucht und das Restguthaben dann anschließend verfällt, bei 12-monatigen Abrechnungsperioden.
Meine Frage zielt jedoch in eine ganz andere Richtung als die von mehr Kostentransparenz oder der Erleichterung des Strombezugs für finanziell schwächere Kunden. Mir persönlich ist es schon seit langem ein Ärgernis, dass der Grundpreis (also allein die Kosten für die Bereitstellung der Stromanlieferung, unabhängig vom Bezug bzw. der Netzbelastung) einen Großteil meiner Stromrechnung ausmachen (35% bei gerade mal 600-650kWh Bezug pro Jahr - bin ein sparsamer 1-Personen-Haushalt). Ähnlich verhält es sich für Gelegenheitsverbraucher, z.B. in Kleingartenanlagen (weniger 300kWh / Jahr), dort macht sich der hohe Grundpreis noch stärker bemerkbar.
Wie stellt sich das Ganze für Stromerzeuger dar? Bietet sich hier evtl. ein Vorteil, wenn man größtenteils „Selbstversorger“ und nur gelegentlich auf Lieferungen aus dem Stromnetz angewiesen ist (für den Fall, dass das eigene Versorgungssystem ausfällt)? Voraussetzung: eigener Generator (KWK, Photovoltaik etc.) und natürlich ein Pufferspeicher sind vorhanden. Ziel: die Netznutzung / Zuschaltung für den Bezug elektrischer Energie aus dem Netz so gering wie möglich zu halten (Zukauf nur bei Bedarf per Prepaid-Tarif und somit Umgehung fester Grundpreise).
Damit stellt sich direkt die nächste Frage: der Standard jedes Haushaltes ist zunächst einmal der Anschluss für den Bezug elektrischer Energie. Zusätzlich dazu kann man - entsprechende Generator-Systeme vorausgesetzt - diesen Anschluss natürlich mittlerweile auch zum Einspeisen gemäß den geltenden Vorschriften des VNB nutzen. Der Grundpreis wird jedoch lediglich einmal berechnet und - logischerweise nach bisherigem Standard - in der Abrechnung des Tarifs des Strombezuges ausgewiesen.
Wie verhält es sich, wenn man an einem Anschlusspunkt nur ins Netz einspeist, aber von dort nichts bezieht? Wird auch dann ein jährlicher Grundpreis berechnet?
Bei dem oben beschriebenen Selbstversorger-Szenario wird davon ausgegangen, dass das System und die Verbrauchsgewohnheiten des Haushaltes bestmöglich aufeinander abgestimmt sind, sodass der Pufferspeicher nur selten vollständig gefüllt ist und entsprechend selten überschüssige Energie ins Netz eingespeist werden muss. Insofern wäre dann auch hier - sofern erforderlich - eine nutzungsabhängige Abrechnung günstiger als ein pauschaler Grundpreis.
Weiterhin wäre eine vollständige Trennung der Abrechnung der Netznutzung für Bezug bzw. Einspeisung möglich. Dies wäre ggf. interessant für die Absetzbarkeit von durch den Grundpreis verursachten Aufwänden als „Kleinunternehmer“ bei der Steuererklärung.
Kurz zusammengefasst:
- getrennte Abrechnung des Grundpreises für Bezug und Einspeisung für denselben, physischen Anschluss
- Abrechnungsgrundlage: ausschließlich die bewegte Energie (kWh)