Hallo,
ab Anfang des Jahres gelten ja neue Vorschriften für steuerbare Verbrauchseinrichtung. Man kann hier auch ohne separatem Zähler an den reduzierten Netzentgelten teilnehmen.
Mir geht es hier hauptsächlich um Bestandsanlagen. Hier kann man ja freiwillig ins neue System wechseln. Laut Beschluss soll man beim Messstellenbetreiber (alternativ VNB) die erforderliche Zusatzleistung beauftragen. Ich nehme an discovergy bietet diese Zusatzleistung (Steuerbox) noch nicht an. Ist das so richtig?
Was würde dann als nächstes passieren?
stimmt sich discovergy mit dem VNB ab, ob der überhaupt bereits steuert?
würde von Seitens discovergy ein iMsys eingebaut, dass die Zusatzleistung bieten kann (an Privatkunde)?
oder würde der discovergy Zähler gekündigt, und der Messstellenbetrieb ginge zurück zum VNB?
oder besteht hier weiterhin der Bestandschutz von 8 Jahren?
Wie immer wird übersehen das von Soll die Rede ist, konkret steht da noch:
„Die Anlagensteuerung erfolgt voraussichtlich ab 2025 über eine zusätzliche Steuereinheit, die in ihrem Zählerschrank eingebaut wird. Bei Bedarf wird aus der Ferne die Leistungsaufnahme Ihrer Anlage vom Netzbetreiber gedimmt – also kurzfristig auf ein niedrigeres Leistungsniveau reduziert, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie z.B. Ihr Elektroauto ganz normal aufladen können – allerdings ggf. mit einer längeren Ladezeit als üblich.“
MDN schreibt:
"…die Steuerung der Anlagen gibt, werden bei steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die erstmalig nach dem 31.12.2023 in Betrieb genommen werden (Neuanlagen), derzeit keine Steuergeräte bzw. FRE-Empfänger verbaut.
Damit zu einem späteren Zeitpunkt die notwendigen Steuerungsbefehle an das jeweilige Gerät übertragen werden können, ist es erforderlich vom zentralen Zählerplatz an das jeweilige Gerät eine entsprechende Steuer/Datenleistung vorzusehen.
Die bekannte Kaskadenschaltung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen MK 8 in Verbindung mit Erzeugungsanlagen kann weiterhin mit dem Modul 2 verwendet werden…"
Es ist das leidige Politiker-Problem, das ohne Rücksicht auf die Gegebenheiten irgendetwas beschlossen wird, weil es hip klingt oder sonst was ist, auf die Fachleute wird grundsätzlich nicht gehört.
Egal ob Energiewende, CO2, Hausdämmung usw. es wird nur Mist produziert…
Gesteuert werden müsste ja aus meiner Sicht nicht gleich. Ich möchte es aber doch gleich beantragen, damit ich von der verringerten Netzgebühr bzw. die Pauschale nach Modul 1 profitieren kann. Die Steuerleitung ist bei mir ja schon vorhanden. Ich hatte ja früher schonmal einen FRE eingebaut, der wurde allerdings ausgebaut als ich die WP auf den Hausverbrauch umlegen haben lassen.
bis Discovergy und andere Messstellenbetreiber und VNB die Steuerboxen einsetzen und die dynamischen Netzentgelte greifen, werden im optimistischsten Szenario einige Monate vergehen. Die Zertifizierungspiloten für die Steuerungstechnik wurden kürzlich vom BSI an zwei Gateway-Hersteller vergeben: hier die Nachricht aus der Fachpresse. Kaum jemand in der Energiewirtschaft ist darauf vorbereitet.
Wie schon geschrieben… werden bei steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die erstmalig nach dem 31.12.2023 in Betrieb genommen werden (Neuanlagen), derzeit keine Steuergeräte bzw. FRE-Empfänger verbaut.
Die dynamischen Netzentgelte sollen ja eh erst 2025 kommen. Mir geht es um die Pauschale nach Modul 1. Dafür ist es ja unerheblich, ob nun schon wirklich gesteuert/begrenzt wird oder nicht. Der Anlagenbetreiber hat seine Verbrauchseinrichtungen dafür herzurichten, und das ganze zu beantragen beim Messstellenbetreiber oder beim VNB, und damit sollte man das bekommen.
Die Nachricht aus der Fachpresse ist wohl leider hinter einer paywall.
Ja, das ist mir schon klar. Aber das reduzierte Netzentgeld bekommt man ja trotzdem, denn das Gesetz gilt ab 1.1.2024. Und dort ist klar geschrieben, dass es davon unabhängig ist, ob das iMsys schon verbaut ist und ob schon gesteuert wird.
Ich dachte mir eben, dass es bei discovergy Leute gibt, die sich darüber schon Gedanken machen.
Hallo Zusammen,
mich würde auch interessieren was Inexogy hier plant?
Konkret: Ist eine Zertifizierung nach TR-03109-5 geplant, um eine etwaiges EMS direkt mit dem Smart Meter Gateway zu koppeln (CLS Fähigkeit des SMGW).
Ich selbst bin in der Situation, dass ich seit vorgestern zwei steuerbare Verbrauchseinheiten nach §14a EnWG habe (22kW Wallbox, sowie einen Batteriespeicher), die von meinem Eli entsprechend bei meinem VNB gemeldet wurden. Ich werde die Pauschale der Netzentgelte nach Modul1 erstattet bekommen.
Ich habe einen Zähler von euch und eine SolarEdge PV Anlage. SolarEdge wird dieses Jahr ihr neues EMS launchen (SolarEdge One), dass die entsprechenden Verbraucher §14a konform steuern = dimmen kann, entsprechend der Berechnungsformel mit den Gleichzeitigkeitsfaktoren bei mehren steuerbaren Verbrauchseinheiten.
Damit das funktioniert, muss das Steuersignal vom VNB auch im EMS verarbeitet werden könnten. Läuft das dann über euren Zähler?
Ist euer Zähler überhaupt ein iMsys oder wir das dann dazu führen, dass mein VNB mich mit einem neuen Zähler „zwangsbeglücken“ wird?
Kommt drauf an, wann dein Zähler installiert wurde. Die normalen 2R sind kein iMSys, nur die iMSys sind iMSys mit dem Gateway vorne drauf… bis das ganze steuerbar wird, wird noch einige Zeit vergehen, das kann/bietet noch kein Betreiber…
Ok. Lieben Dank. Dann kann ich die Sache also erstmal entspannt angehen und mich wieder „schlafen legen“ und die reduzierten Netzentgelte einstrichen. Ich denke mein VNB (hier Westnetz) wird sich melden, wenn sie soweit sind
inexogy wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte erste Pilotprojekte mit Steuerboxen durchführen. Bisher ist mir kein Messstellenbetreiber oder VNB bekannt, der bereits eine Steuerung über den CLS-Gateway-Kanal gemäß den geltenden Vorschriften durchführt.
So. Wir sind bereits fast in der Mitte der zweiten Jahreshälfte.
Als technisch versierter Nutzer, der seinen Home Assistant und sein EVCC damit verheiraten mag, würde ich bei einem dieser hübschen Pilotprojekte gerne mitwirken.
in diesem Thema, obwohl hochaktuell, ist noch niemand wirklich weiter gekommen - weder die Hersteller noch die Messstellenbetreiber und VNB. Der § 14a ist ein sehr komplexes Konstrukt, das die Energiewirtschaft noch Jahre beschäftigen wird.
Gibt es eigentlich irgendwo schon konkrete Standards, wie man künftig mitbekommt, dass das Auto nicht mehr zu laden oder die Einspeisung zu drosseln sei? Aktuell will mein Netzbetreiber für Ersteres einen weiteren Steinzeit-Funkempfänger bei mir verbauen (für die Einspeisung habe ich schon einen), was ich aus naheliegenden Gründen für gequirlte Sch… halte.
Da gibts noch gar nix, bei den Bayernwerken war mal so ein Teilchen zu sehen, hat die Größe wie das iMSys Gateway.
Es wird aber wie beim Rundsteuerempfänger laufen, also Stufiges abschalten.
Irgendwo steht auch was von dimmen, das ist aber der falsche Ausdruck, weil dimmen nicht geht…
Wer auch immer auf die Idee kam, das Ganze „dimmen“ zu nennen …
Ich finde es einerseits irgendwie faszinierend, dass diverse Firmen bereits SMGWs verkaufen, die ihre Kommunikation ganz dolle sicher machen mit Verschlüsselung und signiert und dem ganzen BSI-Richtlinien-Kram, den man halt so braucht … und dann kann jeder kommen und mal eben das Kabel zum Funkempfänger brücken, wenn er keinen Bock hat dass seine Wärmepumpe abgeregelt wird.
Andererseits ist das Ganze einfach nur peinlich. Die kaspern an dieser Idee jetzt wie lang rum? Jeder brauchbare IT-Projektleiter würde denen das Ganze um die Ohren hauen.
Das Kabel brücken?
Wird nicht funktionieren, weil das ganze verplombt wird.
Außerdem zahlst ja weniger, wenn du das nach 14a machen willst.
Wer ist „denen“?
Das Ganze ist wieder aufm Mist unserer unintelligenten Politiker gewachsen, die beschließen etwas, verkünden es und dann gibts noch keine Hardware dafür bzw. sind die Anforderungen nicht geklärt.
keine Sorge, unsere Politiker denken sich sowas sicher nicht aus, sondern das kommt von Beratern und Lobbyorganisationen.
Und verplombt sind Zähler, Gateway und das neue Steuerding, nicht aber z.B. die Wärmepumpe oder Wallbox, die geregelt wird. Da laufen dann halt 1 oder 2 Leitungen hin, die angeben was erlaubt ist. Und die kann natürlich jeder einfach abklemmen und wieder anklemmen, ohne das es einer nachweisen kann. Wollte man das sicher machen hätte es min. mal ein Kommunikationsprotokoll zwischen Verbraucher und Steuereinrichtung benötigt, eigentlich sogar mit signierter Kommunikation zwischen den Geräten.
Ist als wie auch schon bei den Rundsteuerempfängern… da war auch der Rundsteuerempfänger verplombt, aber du konntest einfach an der Wärmepumpe das Signal abklemmen. Die Tarifumschaltung am Zähler konntest du natürlich nicht beeinflussen, da das komplett im verplombten Bereich liegt.
Den Begriff Dimmung hat man wohl gewählt um klarzustellen das eben der Bezug nicht komplett gekappt wird, sondern Wallbox/Wärmepumpe mit reduzierter Leistung weiter laufen. Im Falle der Wärmepumpe heißt das wohl nahezu immer Kompressor darf arbeiten, aber Heizstäbe nicht oder nur eingeschränkt. In der Praxis kann einem die Abregelung also gerade bei der Wärmepumpe komplett Wurst sein, da sollte man eh nie was von merken, und wenn doch hat man ein ganz anderes Problem, nämlich eine falsch ausgelegt Anlage.