Ich habe seit März 2020 ein Intelligentes Messsystem, ein Meteorit 2.0. Keine technischen Probleme. Die Daten sind verlässlich und durchgehend verfügbar.
Zu meinem Erstaunen erhalte ich von meinem Stromversorger jetzt doch wieder eine Ablesekarte. Im beiliegenden Schreiben wird um meine Mithilfe gebeten indem ich den Zählerstand meines Stromzählers ablese und mitteile. Auf der Karte ist der Zählerstand vom 01.10.2020 richtig aufgeführt.
Mhh? frage ich mich. Wieso wird der Zählerstand im Oktober ohne mein Zutun ermittelt, jetzt aber werde ich wieder um ein Jahrhundert zurückgeworfen und soll wie gehabt Hand anlegen?
Meine telefonische Rückfrage beim Stromversorger ergibt folgendes:
Der Stromversorger erhält den Zählerstand vom Netzbetreiber nur einmal im Jahr, und zwar zu einem vom Netzbetreiber festgelegten Termin - in meinem Fall also am 01.10.2020.
Der Abrechnungsturnus des Stromversorger ist jeweils das Kalenderjahr, also vom 01.01. - bis 31.12.nnnn.
Der Stromversorger bekommt keine Verbrauchsdaten zu einem von ihm gewünschten Termin vom Netzbetreiber.
Ist das jetzt beschriebene wirklich Stand der Technik?
Es müsste doch ein standardisierter Weg definiert sein, dass ein Stromversorger einmal im Jahr zu einem von ihm benötigten Termin ein intelligentes Messsystem abfragen kann ohne dazu jedesmal den Stromkunden zu kontaktieren.
Gäbe es dazu vom Messstellenbetreiber meines Vertrauens einen Lösungsweg?
Mit freundlichen Grüßen
und entspannte Weihnachtstage für alle.
guten Morgen und vielen Dank für die detaillierte Ausführung Ihres Anliegens. Leider weiß ich nicht - obwohl ich es gerne wüsste -, warum die Übermittlung der Messwerte so geregelt bzw. abgewickelt wird und ob der Zeitpunkt der Übermittlung der Messwerte geändert werden kann.
Damit unser Support Ihre Frage beantworten kann, habe ich für Sie bereits ein Tickets erstellt. Dieses hat die Nummer 81123775
Ich wünsche Ihnen auch eine ruhige, erholsame, gesunde Weihnachtszeit.
Da ist wohl der Stromversorger unfähig.
Strom Netzbetreiber versenden seit dem 01.10.2019 keine Messwerte mehr an den Lieferanten. Das macht der Messestellenbetreiber, hier Discovergy.
Dazu müsste der Lieferant eine Anforderung per edifact ORDERS an Discovergy schicken. Wenn der Netzbetreiber aufgrund der Turnusablesung oder per Anforderung Messwerte bekommt, dann gehen die auch an den Lieferanten.
Details findet man dazu 8n den WiM Prozessen, veröffentlicht bei der Bundesnetzagentur BK6
vielen Dank für Ihre Hilfe und den sachlichen, informativen Beitrag! Jetzt wissen wir, wie es geht!
@Kasimirow, diese Info können Sie an Ihren Energieanbierter weitergeben, damit Ihre Messwerte direkt bei Discovergy und nicht bei Ihnen angefordert werden.
Viele Grüße und einen guten Nachmittag,
Pablo Santiago, Discovergy GmbH
Vielen Dank für die aktive Beteiligung und die hilfreichen Hinweise.
Von meinem Energieversorger habe ich als letzte Information dieses hier mitgeteilt bekommen:
"Sehr geehrter Herr …,
es ist richtig das wir von ihrem Messstellenbetreiber zu unserem Rechnungsstichtag 31.12. keinen Zählerstand geliefert bekommen, da ihr Netzbetreiber uns mitgeteilt hat dass er in der dritten und vierten Woche im September abliest.
Weiterhin stehe ich zu meiner Aussage, dass Kunden mit fremdem Messstellenbetreiber von uns normalerweise keine Aufforderung zur Ablesung erhalten, da wir nicht mehr zuständig sind. Als Lieferant können wir bei ihrem Messstellenbetreiber per Orders eine Zählerablesung beauftragen. Dies ist für uns kostenpflichtig und wird von vielen Messstellenbetreibern aber ignoriert.
Seit dem 01.12.2019 ist bei der Energieart Strom der Messstellenbetreiber für die Verteilung der Zählerstände an Lieferant und Netzbetreiber zuständig."
Allem Anschein nach ist dem Stromversorger das Entgelt für die automatisierte Übermittlung der Zählerstände durch den Messstellenbetreiber zu hoch.
@AS1411
Da Sie sich hier als profunder Kenner der Materie geoutet haben; wissen Sie, wie hoch das Entgelt für den Energieversorger für eine Zählerstandabfrage ist? Und wissen Sie auch, ob diese Entgelte von der Bundesnetzagentur festgelegt sind, oder ob jeder Messstellenbetreiber die Entgelte nach eigenem Gusto festlegen kann?
Hallo,
ob es da eine Preisobergrenze gibt, ist mir nicht bekannt. Im Rahmen der Wechselprozesse eines Messtellenbetreibers wird auch ein „Angebot“ an den Lieferanten gesendet. In der edifact PRICAT ist auch ein Preisbestandteil Zusätzliche Ablesung (9990001 00018 6) möglich.
Netzbetreiber und Lieferant haben die Möglichkeit ihre Turnusablesetermine dem MSB mitzuteilen.
Leider besteht keine Möglichkeit über die Kundeneinstellungen Ablesungen auszulösen oder periodisch einzuplanen. Der MSB hat auch die Möglichkeit unaufgefordert Messwerte zu versenden.
Bezüglich 01.12. zu 01.10.2019: Es werden 2 Messwerte versendet. Einmal für die Messlokation und einmal für die Marktlokation. Für die Messlokation (=Zähler) ging die Verantwortung ab den 01.10.2019 an den MSB über und dann gab es Wechselprozesse um die Marktlokation (=Zählerübergreifend) an den MSB zu übertragen (ab 01.12.2019).
ich kopiere hier die Antwort unseres Supports, die im Großen und Ganzen mit den hier in diesem Thread getroffenen Aussagen übereinstimmt:
Sehr geehrter Kunde,
danke für Ihre Nachricht.
Weshalb Ihnen Ablesekarten gesendet werden ist für uns ebenfalls nicht nachvollziehbar. Diese können Sie außer Acht lassen, da wir als Messstellenbetreiber Ihre Daten erfassen und nach den uns vorgegebenen Maßnahmen an alle Vertraglich involvierten Partner, VNB und/oder LF, mitteilen.
Sollte sich Ihr Netzbetreiber oder Lieferant bei Ihnen melden und um den Stand des Stromzähler bitten, können Sie diesen gerne an uns verweisen mit dem Hinweis das er über die Marko 2020 (edifact ORDERS) die Daten übermittelt bekommt.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, darf er sich gerne bei uns melden und ihm wird geholfen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hatte das gleiche Problem.
Kurzer Anruf bei der LSW Netz, freundlich, kompetent, nach kurzer Rücksprache: Ignorieren Sie die Karten, wir haben das noch nicht so oft mit separatem MSB.