Ausgliederung des Geschäftsbetriebs der Discovergy GmbH in die inexogy smart metering GmbH & Co. KG und damit einhergehende Änderung unseres Markenauftritts
Saarlouis. Montag, 29. Januar 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über eine wichtige Veränderung informieren, an der wir derzeit arbeiten, um unsere Dienstleistungen weiter zu verbessern und die Position unseres Unternehmens zu stärken.
Mit der Eintragung ins Handelsregister am 18. Januar 2024 (Eintragungsstichtag) wurde der Geschäftsbetrieb der Discovergy GmbH gemäß dem Umwandlungsgesetz (UmwG) ausgegliedert und auf die inexogy smart metering GmbH & Co. KG mit Sitz in Saarlouis übertragen.
Die Ausgliederung führt zu einer automatischen Übertragung sämtlicher Wirtschaftsgüter, Rechte, Verbindlichkeiten, Mitarbeiter sowie öffentlich-rechtlicher Genehmigungen auf die inexogy smart metering GmbH & Co. KG. Infolgedessen gelten alle Rechte und Pflichten des Geschäftsbetriebs der Discovergy grundsätzlich auch nach dem Eintragungsstichtag weiter, und die inexogy smart metering tritt ab diesem Zeitpunkt in diese ein*.
Parallel dazu arbeiten wir an der sukzessiven Anpassung aller Elemente unserer Unternehmensidentität (Website, Energieportal, App, E-Mail-Adressen, Social Media etc.). Durch automatische Updates und Weiterleitungen werden unsere App, unser Portal und weitere Dienste auf das Logo, die Domain und andere Elemente der inexogy Markenauftritts verweisen.
Wir möchten betonen, dass diese Umstellung keinerlei Unterbrechung unserer Dienste mit sich bringen wird. Wir arbeiten hinter den Kulissen intensiv daran, dass dieser Übergang reibungslos und für Sie als Kunde von inexogy nahezu unbemerkt erfolgt.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, auch in Zukunft Ihren intelligenten Stromzähler unter dem Namen inexogy zu betreiben.
Für weitere Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ihr inexogy-Team
*Auch für Verpflichtungen haftet inexogy smart metering ab dem Eintragungsstichtag. Die Discovergy wird jedoch weiterhin für Verpflichtungen aus dem ausgegliederten Geschäftsbetrieb haften, die vor dem Eintragungsstichtag entstanden sind und innerhalb von fünf Jahren danach fällig werden.