Zähler nicht im Webportal, nur in der App vorhanden

weil er keinen Zweirichtungszähler bekommen hat, und somit die Einspeisung nicht gemessen wird, und er somit dafür auch kein Geld bekommt (und es nebenbei illegal wäre die nicht zu messen, selbst wenn sie nicht vergütet würde).

Ein „intelligentes Messsystem“ beziehungsweise Smart Meter erhältst Du auf jeden Fall, wenn Du zu einer von drei Gruppen von Verbrauchern gehörst:

  1. Du beziehst mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr. (–> ja)
  2. Du produzierst selbst Strom mit einer PV-Anlage, speist ihn ins Stromnetz ein und Deine Anlage hat dabei mehr als 7 Kilowatt Leistung. (–> ja, 12 kWp)
  3. Du betreibst eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe, die der Netzbetreiber in Deiner Stromversorgung unterbrechen darf. (–> ja)

Quelle: Stromzähler | Smart Meter: Teure digitale Stromzähler werden Pflicht - Finanztip

Du hast natürlich Recht. Was von dieser Vorgabe in der Praxis ankommt, werde ich dann irgendwann mal sehen. Den Ferraris-Zähler würde ich daher auch nicht ganz ausschließen. Aber der kann wenigstens „rückwärts“ laufen wenn meine PV-Anlage dann einspeist :slight_smile:

Bis dahin ist aber noch ein weiter Weg. Auf eine Reaktion von meinem regionalen Netzbetreiber warte schon seit fast einem Monat vergeblich. Ich wäre sehr gerne bei Discovergy geblieben. Mein SmartMeter hat (mit PowerLinie) immer problemlos funktioniert, der Support bei Discorvergy ist super. Aber die neue Unternehmensstrategie dort und mein „Einrichtungszähler“ verhindern das. :frowning:

der Rollout is bisher nur für die 1. Gruppe gestartet, aber auch da zwischendurch unterbrochen gewesen. Bin mir nicht sicher ob das schon wieder angelaufen ist.
Den Ferraris kannst du ausschließen, da sie den nicht mehr neu verbauen dürfen. Und rücklaufen wäre sowieso nicht erlaubt. Müsste also schon eine der Sonderformen sein die zwei Richtungen zählen kann, oder 2 in Reihe. Dürfte wohl kein VNB mehr rumfliegen haben, erstrecht nicht mit gültiger Eichung.

Quatsch… Auch die Ferraris haben schon seit Urzeiten ne Rücklaufsperre drin. Dann müsste der schon echt steinalt sein. Und sowas verbaut sicher keiner mehr.

Es gibt sehr viele Ferraris ohne Rücklaufsperre, unabhängig vom Alter.

Nach der neuesten Diskussion um Balkon-Anlagen soll der Zähler rückwärts laufen dürfen, bis der NB den tauscht.
Es soll außerdem eine Schuko-Steckdose erlaubt werden und die Grenze auf 800W angehoben werden.

wobei man da beachten muß, daß es sich um die neue Meinung der VDE handelt. Die hat erstmal aber auf bestehende Gesetze keine Auswirkung. SIe können damit zwar den Schukostecker zulassen, da der nur durch die VDE verboten wurde, aber den rückwärts laufenden Zähler können sie nicht legalisieren, da dort eben Gesetze für geändert werden müssen.
Insgesamt aber trotzdem eine interessante 180° Wendung der VDE.