Austausch alter nicht iMsys Zähler wegen Wärmepumpe/Ladestation notwendig?

Absatz: Reduzierung des Netzentgelts
Für Modell 1 benötigt man ein intelligentes Messsystem

"Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Mess- und Steuerungssystemen ausgestattet wird. Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung muss grundsätzlich an das intelligente Messsystem angebunden werden können. "
„Das reduzierte Netzentgelt kann nur derjenige erhalten, der an der netzorientierten Steuerung teilnimmt. Um an der netzorientierten Steuerung teilzunehmen, muss der Betreiber seine Anlage, also beispielsweise seine Wallbox, mit den technisch notwendigen Steuerungseinrichtungen ausstatten lassen. Die Kosten trägt er selbst. Technische Einrichtungen umfassen insbesondere das intelligente Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung.“

„Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen. Der Auftrag allein reicht aus, um das reduzierte Netzentgelt zu erhalten.“

Meine Frage: Wie gehen wir hier vor? mein aktueller Zähler ist ein grüner Meteor 3
mit dreipunkt.

Aloha.
Bayernwerk schreibt:
Bei Bestandsanlagen gibt es aktuell nichts zu tun. Sind vorerst keine umfassenden Änderungen an der Anlage geplant, sind Maßnahmen erst in einigen Jahren nötig.

https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-anschliessen/stromnetz/steuerbare-verbrauchseinrichtungen.html

Aha, Dann frag ich mal bei der Syna direkt nach ob die das auch erst später haben wollen.
Nunja, Die Wärmepumpe kommt neu hinzu und der Schrank ist veraltet.

Wenn amn garnicht tut, bekommt man aber auch die vergüngstigten Netzentgelte nicht. Also anmelden muss man die steuVE schon. Und wenigstens die Steuerbarkeit auf Betreiberseite herstellen, das heiß zumindest ein Steuerkabel in den Zählerschrank. iMSys muss dann vom VNB kommen, wenn der soweit ist mit seinem Rollout.

Wie es aber nun läuft mit inexogy und anderen wMSB in diesem Zusammenhang, dazu habe ich noch nichts gelesen.
Aber ich denke es wird in etwa so laufen:

  • Wenn der VNB soweit ist, seine Teilnetze mit den steuVE steuern zu wollen beauftragt er den MSB die iMSys mit Steuerbox einzubauen,
  • beim gMSB muss man dazu selber wohl nichts unternehmen, es gelten dann auch die POV
  • beim wMSB muss wohl dann der Vertrag/Preis umgestellt werden auf richtigen iMsys, 8 Jahre Bestandsschutz werden da wohl nicht gelten.

Ich bin gespannt wie es läuft, hab ja eine steuVE beim Bayernwerk angemeldet mit altem discovergy/commetering Zähler. Geld von Modul1 hab ich zumindest noch nicht bekommen.

Na dann habe ich ja nicht große Hoffnungen die Syna ist da ein eher harter Brocken. Wie wird mit Sicherheit auf allen möglichen Sachen bestehen auch wenn die überhaupt noch nicht genutzt werden.

Bayernwerk schreibt dazu:

17.2 Voraussetzung für den Betrieb von steuerbaren Geräten §14a ab 01.01.2024

• Messung (1 und 5)
Die Messung können über eine gemeinsame Messung bei Modul 1 sowie einer getrennten Messung bei Modul 2 erfolgen. Der Messaufbau richtet sich nach dem jeweiligen Messkonzept (Abschnitt 18).

• Stromversorgung Smart Gateway und Steuerbox (2)
Die Stromversorgung erfolgt aus dem NAR, die Absicherung beträgt 10A/25kA.

•Steuerung durch die Bayernwerk Netz GmbH (7 und 8)
Die Netzgeführte Steuerung erfolgt über das Smart Gateway in Verbindung mit der Steuerbox durch den Messstellenbetreiber. Der Einbau erfolgt im RfZ-Feld, bzw. im RfZ-Feld der auf dem ehz-Adapter bei mit Dreipunkt-Befestigung. Der ehz-Adapter ist vom Elektrohandwerk vorzubereiten.
Zwischen den AAR und den RfZ ist eine flexible Leitungsverbindung mit den
Mindestquerschnitt 1,5mm2 vorzusehen. Im AAR endet die Leitung am Koppelrelais,
im RfZ-Feld ist die Leitung auf Reihenklemmen aufzulegen, das Leitungsenden an
der Reihenklemme ist mit 30 cm Überlänge für den Anschluss der Steuerbox
vorzusehen.

•Stromversorgung für den FRE-Platz / APZ-Feld (6)
In Neuanlagen ist grundsätzliche ein APZ-Feld nach AR 4100 vorzusehen, ein FRE-Platz wird nicht benötigt. Bei umbauten von Bestandsanalgen ist das vorhandene FRE-Feld als Reservefeld auszulegen.

•Steuerung der Geräte in der Anschlussnutzeranlage (4 und 3)
Sofern die steuerbare Verbrauchseinrichtung keine digitale Schnittstelle besitzt, ist ein Freigaberelais mit potentialfreiem Wechselkontakt und Schaltstellungsanzeige im anlagenseitigen Anschlussraum des zugehörigen Zählerfeldes erforderlich.
Der Betrieb unterschiedlicher Geräte (z. B. die Kombination von Wärmepumpe und Ladeeinrichtung) an einem gemeinsamen Zählpunkt ist möglich. Jeder Gerätetyp muss aber getrennt über ein eigenes Steuerrelais ansteuerbar sein.
Bei steuerbare Verbrauchseinrichtung mit digitaler Schnittstelle ist eine Datenleitung vom AAR zum Verbrauchgerät zu installieren. Den Endpunkt im AAR bildet eine RJ45 Modulhalter Cat.5.

Das Problem, ich habe einen Schrank aus dem Jahr 2004. kein NAR, APZ und kein RfZ:
Leifer ist die SYNA alles andere als Kundenfreundlich. ich hätte einen modernen Schrank, aber da musste die PV rein. im Haupt Schrank ist noch immer ein platz frei, aber die Syna bestand aber auf einem zusätzlichen Zählerplatz damit ein Platz für spätere Erweiterungen frei bleibt.

Die Frage die sich mir stellt. Kann das mit der Steuerbox über inexogy gemacht werden, oder muss man dann zurück zum gMSB. Und was wird das dann kosten? Dort gelten die POV ja nicht oder? Aber der wMSB muss doch dann auch den „Anteil vom Netzbetreiber“ bekommen oder?

@PabloSantiagoDGY

Wie wird hier von eurer Seite die Möglichkeit der geforderten Steuerung einer WärmePumpe realisiert/möglich gemacht?

Hallo @ajedv

wenn es um die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach 14a EnWG geht, werden wir für einige Partner in den verpflichtenden Fällen die Steuerboxen ausrollen, sobald diese verfügbar sind. Derzeit sind noch keine BSI-zertifizierten CLS-Boxen verfügbar. Nähere Informationen finden Sie in unserem Webinar von letzter Woche zu diesem Thema.

Viele Grüße

Danke. leider verlangt der Netzbetreiber laut Webseite, dass alles vorbereitet werden muß, also dass dann die Steuerbox nur noch eingesteckt und am Strom angeschlossen werden muß.

Dann aber auch: "Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung steuerbar und damit in der Lage ist, Steuerbefehle des Netzbetreibers umzusetzen. Dies hat zur Folge, dass diese Verbrauchsanlage oder der Netzanschluss mit einer Steuerungstechnik durch den Messstellenbetreiber ausgestattet werden muss. Im Zielzustand erfolgt die Steuerung über ein intelligentes Messsystem mit einer Steuerbox als digitale Schnittstelle. Derzeit stehen die Steuerboxen nicht zur Verfügung. Diese werden nach Verfügbarkeit nachgerüstet.

Sie kommen Ihrer Verpflichtung nach, wenn Sie die Zusatzleistungen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen beim Messstellen- oder Netzbetreiber in Auftrag geben. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch den Installationsbetrieb in Ihrem Namen.
Mit der Auftragserteilung von Zusatzleistungen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen erhalten Sie unabhängig von der verbauten Steuereinrichtung trotzdem das reduzierte Netzentgelt."
Quelle: https://www.syna.de/corp/steuerbare-verbrauchseinrichtungen

Für einige Partner heißt dann aber nicht für Privatkunden, richtig?
Was passiert bei Privatkunden? Gibt es dann Bestandschutz, oder müssen wir zum gMSB zurückwechseln?

Das Webinar hab ich mir angesehen. Leider wurden die Infos, die ich wissen wollte nicht behandelt.

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Hallo @Quatiputzli,

die Pilotprojekte werden in der Regel mit Geschäftspartnern durchgeführt, weil das einfacher ist… Danach kommen alle Kunden, auch Privatkunden, die dann auch die Möglichkeit einer Vertragsanpassung haben werden, wenn sie eine Steuerbox von inexogy haben wollen…

Derzeit ist die Situation allerdings noch recht unklar, da die Gesetze und Beschlüsse der BnetzA in Kraft getreten sind, ohne dass die erforderlichen CLS-Boxen zur Verfügung stehen - wie damals beim Smart Meter Rollout und den nicht vorhandenen intelligenten Messsystemen.

Viele Grüße

Das wäre ja kein Problem wenn die CLS Box noch nicht verfügbar ist. Aber der Energieversorger schreibt halt vor dass bei der Installation der Wärmepumpe alles vorbereitet sein muss dass die CLS Box nur noch eingesteckt werden muss. Insofern benötige ich auf jeden Fall einen neuen Zähler. Denn mit dem alten 3 Punktezähler wird das vermutlich nicht möglich sein.

Warum jetzt die Panik?
Bis die so weit sind dauert es mit Sicherheit noch…
Wie schon öfter geschrieben, das Problem sind die dummen Politiker…

Weil der Netzbetreiber das fordert, wenn eine Wärmepumpe oder Ladestation neu installiert wird.

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Er kann ja schlecht was forden, was es noch gar nicht gibt…
z.Z. muss doch nur nur eine Datenleitung von WP/Wallbox zum Zählerschrank gelegt werden.

Nee, leider fordern die Netzbetreiber auch einen iMsys inkl optischer Schnittstelle, den Kabeln und allem, damit die Steuereinheit nur noch angeschlossen werden muss.
Das bedeutet, es muss alles vorhanden sein, bis auf das Schaltgerät.

Aber das liegt doch in der Verantwortung des Netzbetreibers selber. Soll er doch dann einbauen wenn er will.

Leider darf der das auf den Betreiber abwälzen.
Der Netzbetreiber darf die Steuereinrichtung sogar berechnen.