Austausch alter nicht iMsys Zähler wegen Wärmepumpe/Ladestation notwendig?

Für mich gilt nur die TAB des NB wo ich gemeldet bin.
Folglich eine.

Des Weiteren kann es schon eine indirekte Nachrüstungspflicht geben.

Beispiel:
In den 90igern wurden aus unerfindlichen Gründen im oberen Anschlussraum offene Hauptabzweigklemmen verbaut.

Werkelt oben jemand rum und wird erschlagen, weil er dort die offenen Klemmen berührt hat, gibts Ärger, weil die nach neuester Norm berührungssicher sein müssen.

Auch wenn eine Nachrüstung nicht explizit gefordert wird, kann ein Richter das anders sehen.
Sein Argument könnte sein: Seit 20 Jahren soll das Berührungssicher sein, warum wurde nicht umgebaut?

Ebenso ist es mit uralten Sicherungsautomaten von 30, 40 Jahren.
Da weiß auch niemand, ob die noch korrekt schalten.

Die VDE sind quasi Gesetz, weil ich als Eli dafür unterschreibe, dass die Anlagen der Norm entsprechend gebaut wurde und das bei einem Unfall geprüft wird.

dann besser keine Pauschalaussagen über andere VNB tätigen

und wer sollte den Ärger bekommen? Der Endkunde hat die Abdeckungen gar nicht erst zu öffnen. Der Elektriker dagegen muss damit klarkommen, er kennt die Sicherheitsregeln die in so einem Fall zu befolgen sind, freischalten, gegen wiedereinschalten sichern, etc. Dürften die ja bekannt sein. Wenn er die nicht einhält, dann sind nicht die offenen Klemmen am Unfall schuld, sondern der Elektriker der nicht korrekt gearbeitet hat.

braucht der Kunde nur antworten „und woher sollte ich das wissen? Da ist seit 20 Jahren nichts dran gemacht worden“. Davon ab ist der Austausch von ein paar Klemmen auch noch eine ganz andere Hausnummer als der Austausch vom ganzen Schrank, was dann oft bauliche Maßnahmen erfordert, da die Schränke heute größer sind.

und trotzdem wird jede Versicherung zahlen müssen, wenn nicht offensichtlich ein Defekt vorliegt, z.B. der Krempel schon verschmort ist.

damit sind sie noch lange kein Gesetz. Die VDE wird auch alles tun, damit sie nicht Teil eines Gesetzes werden, denn ansonsten fallen ihnen all die schönen Einnahmen plötzlich weg, weil die Normen dann öffentlich frei verfügbar sein müssen.
Und zum Unfall: solange der nicht während der Elektriker gerade an der Anlage arbeitet passiert kann er sich wohl leicht aus der Story rausreden und dem Kunden die Schuld zuschieben. Im Zweifel steht dann Aussage gegen Aussage, und da gilt dann immer noch im Zweifel für den Angeklagten.
Davon ab das ein fehlendes APZ-Feld wohl keinen Menschen verletzen wird.
Einer der wenigen Fälle, wo der Elektriker verklagt werden könnte, wäre wohl ein Überspannungsschaden nachdem er eine PV verbaut aber keinen Überspannungsschutz nachgerüstet hat. Nur das er den Überspannungsschutz eben auch in einen alten Kasten, der nicht mehr bei einer Neuinstallation zulässig wäre, nachrüsten können. Und schon wäre er wieder raus, obwohl der Kasten nicht auf die neueste Norm gebracht wurde.

Was du immer mit deinem APZ Feld hast…

Auch für andere Elis gelten die TAB in ihrem Gebiet, auch nicht alle.
Die VDE sind quasi Gesetz, hatte ich geschrieben, ich muss die beachten beim Anlagenbau und Unterschreibe dafür.
Egal ob Gesetz oder nicht.

Was die Veröffentlichung der VDE angeht, da ist der Laie eh aufgeschmissen, weil er die Fachbegriffe nicht kennt…

Im oberen Anschluss Raum wird sehr wohl herumgewerkelt, den darf der Kunde auch öffnen, da nicht plombiert.
Die bauen da Wandler und was weiß ich noch alles ein.
Elektrik ist ja sooo einfach, sind ja nur drei Drähte, lautet ein beliebter Spruch der Laien…

Ja genau, der Eli kann sich leicht rausreden, das glaubts auch nur du.
Im Zweifelsfall wird immer der Fachmann in die Pfanne gehauen, es heißt dann: Er hätte was sagen/hinweisen etc. müssen, dass diese Bauweise gefährlich ist… oder nach 30 Jahren die Automaten defekt sein können, oder der FI nicht mehr auslöst usw.

Der Eli kann bzw. wird auch verklagt, wenn er beim Verbauen der PV das Dach nicht dahingehend geprüft hat, ob es Feuergefährlich ist, ob die Ziegel passend verlegt sind usw.

nun, das ist eine der Sachen, die in der letzten Zeit neu hinzugekommen sind, eben für genau solche Anwendungen um die es hier geht. Und da du ja sagst ein Zählerschrank muss immer den allerneuesten VDE-Normen und TABs entsprechend forderst du somit den Austausch einer Zählerschranks, auch wenn lediglich das APZ-Feld fehlt. Das eh von keinem VNB verwendet wird. Das keinerlei Sicherheitsfunktion besitzt. Das einfach nur eine dumme Idee war, die sich mal einer ausgedacht hat. Und Achtung: das war kein Politiker, auch wenn die bei dir ja eh an allem Schuld sind.

Stimmt. Stand auch nie zur Diskussion. Andere Elektriker haben auch nicht von einer pauschalen Nachrüstpflicht in Deutschland gesprochen, das hast lediglich du… und das obwohl du nach eigener Aussage nur die Bestimmungen bei einem einzigen VNB kennst, und dazu noch hier dargelegt bekommen hast das es eben nicht deutschlandweit so pauschal richtig ist, wie du es schreibst.

selbst das stimmt nicht. Du musst nach anerkanntem Stand der Technik arbeiten. Das ist wenn man die VDE-Normen befolgt vielleicht leichter nachzuweisen, aber eine Abweichung von der Norm ist damit keineswegs ausgeschlossen.

tja, wenn das mal nur auf den Laien zutreffen würde. Na und? Auch Gesetzestexte sind vielfach schwer zu verstehen, wenn man kein Jurist ist. Trotzdem müssen sie frei verfügbar sein, denn wie soll man sich an etwas halten können, das man gar nicht kennen kann?

dann sag das mal deinem VNB. Die schließen Arbeiten an der elektrischen Anlage durch Laien nämlich für gewöhnlich aus. Nicht umsonst benötigst du z.B. für fest angeschlossene Geräte keinen FI, aber für jede Steckdose schon.
Und wenn der Laie da oben rumfummelt, oder eine Steckdose aus der Wand nimmt, dann ist er für sein Tun auch selbst haftbar.

Ich glaube nicht, ich weiss.

und da ist wieder dein unglaubliches Vertrauen in unseren Staat, der dir immer nur Böses will. Ist leider kompletter Blödsinn. Wie schon gesagt: es gilt als erstes die Unschuldsvermutung. Sicherlich gibt es Fälle, wo du dran sein wirst, weil es klar dein Fehler ist. Aber eben weil es dein Fehler ist. Aber es gibt genug Fälle wo es eben nicht klar ist ob du als letztes an der Anlage warst, oder jemand anders danach rumgefummelt hat, da eben nur ein winziger Teil der Anlage verplombt ist. Und ganz sicher wird kein Gericht der Welt dich verurteilen, nur weil du alte Automaten nicht ausgetauscht hast, wenn du keinen Auftrag hattest das zu tun. Im Gegenteil, würdest du sie einfach tauschen würdest du dich damit sogar schadensersatzpflichtig machen und min. die Leistung und das Material umsonst erbracht haben, ohne Anspruch auf Vergütung. Wenn du das Gesamtgewerk verweigerst ist das natürlich dein freies Recht. und dann kann auch der Hausherr nicht Tage später wenn die Hütte abgebrannt ist bei dir angerannt kommen und von dir Geld fordern. Das ginge maximal wenn die Anlage schon deutlich Schadensspuren aufweisen würde, und du den Kunden und VNB nicht darüber informiert hättest.

ja, und ich kann dich auch verklagen weil mir deine Nase nicht gefällt. Damit wirst du leben müssen, das hat null mit dem Thema zu tun, und du wirst so einer Klage wohl auch selbst keine Chance einräumen.
Aber ja, wenn der Elektriker natürlich die Dachdeckerarbeiten übernommen und die PV selbst aufs Dach montiert hat, dann ist er in der Tat für das Vorgewerk mit Verantwortlich und die Wahrscheinlichkeit hoch das er den Schaden verursacht hat. Hätte er dann halt das ganze besser den Fachleuten überlassen, so wie er es selbst bei der Elektrik fordert.

Nachtrag:
wenn ich das richtig mitbekommen hab bist du im Bereich der N-Ergie-Netz tätig. Die haben übrigens diese „Zählerschrankaustauschmatrix“ nicht nur in Form der allgemeinen TAB (Seite 51), sondern auch in der eigenen Erweiterung (Seite 57) stehen. Deine Aussagen stimmen also auch bei der N-Ergie-Netz nicht.
Jetzt liefer also bitte mal ein Beispiel für einen VNB, bei dem zumindest mal bei Installation einer PV immer ein neuer Zählerschrank nach allerneuerster Norm mit APZ-Feld, RFZ-Feld, etc notwendig ist. Solltest du das nicht können: auch gut, dann können wir die Diskussion hier beenden.

1 „Gefällt mir“

Ich bin nicht bei N-Ergie, ich habe auch nie geschrieben, das IMMER ein neuer Zählerschrank notwendig ist!
Den Rest schenk ich dir, veplemperts meine Zeit.

Leider gehört die Syna zu den NB die es dem Kunden so kompliziert wie möglich machen. Wir mussten 2008 trotz vorhandenem freien Zählerplatz einen neuen Schrank daneben bauen lassen. Aufbau der Felder identisch wie der vorhandene, nur von einem anderen Hersteller und 2.000€ zusätzliche Kosten.
Der platz ist noch immer frei und wird es wohl auch immer bleiben.

Update : Ich habe einen eHZ Adapter mit RfZ bestellt und eingebaut. Der Elektriker war nun da gewesen und sagte, es ist alles notwendig ist vorhanden und der Bestandsschutz würde hier gelten und ein umbau ist nicht notwendig.
https://www.zaehlerschrank24.de/hager-ku33bhe-ehz-adapter-bke-mit-rfz-bereich-5-10-te.html

Interessant,
das ist wohl dann auch eine Möglichkeit - neben dem „Huckepackzähler“ den Platz für das Gateway und die Steuerbox zu schaffen. Danke für die Info.

Verbaut denn dein VNB wahlweils eHz oder Dreipunktzähler?