Austausch alter nicht iMsys Zähler wegen Wärmepumpe/Ladestation notwendig?

Ich habe die Preise für den Zählertausch bkommen über 500,€

für den Einbau darf der gMSB nichts verlangen, korrekt. Für den Zähler müssten es dann 50,- jährlich sein, sofern nicht noch andere Voraussetzungen, wie große Einspeiseanlage, den zulässigen Preis hochtreiben.

Inexogy hat halt kein wirkliches Interesse mehr an neuen Privatkunden, entsprechend dann halt solche Montagepreise. Wettbewerbsfhig gegenüber dem gMSG ist das dann halt nicht bei privat, da die Leistungen ja am Ende auch genau die gleichen sind.
Aber die anderen wMSB sind ja schon lange soweit das sie sich rein auf Gewerbekunden konzentrieren. Der Wettbewerb war eine tolle Idee, leider halt überhaupt nicht zu Ende gedacht und damit sinnlos.

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Genau, dann fragt sich nur, inwieweit der gMSB/VNB einen Umbau des Zählerkastens verlangen kann, wenn nur ein Zählerwechsel ansteht.

Jedoch wird im Fall von @ajedv ja auch die WP erst neu zugebaut. Insofern kann der VNB wohl so oder so einen Umbau des Zählerschrankt verlangen.

Beim Bayernwerk habe ich gelesen, dass wohl Huckepack-Gateways uns Steuerboxen verwendet werden sollen, wenn nicht genug Platz im Kasten ist. Aufgrund von Änderung $14a soll wohl niemand den Zählerkasten umbauen müssen.

nur im Falle einer akkuten Gefährdung, aber

hier geht es eben nicht um einen einfachen Zählerwechsel, sondern es werden Änderungen an der Verteilung vorgenommen. Und da sieht es mit Bestandsschutz dann ggf. wieder ganz anders aus. Wie genau hängt aber vom Netzbetreiber und seinen TAB ab, dort gibts gerne auch mal eine Matrix die zeigt welche Änderungen erlaubt sind bei welchem Schrank / Zählertafel. Teils ist sogar der Einbau einer PV möglich, obwohl der Schrank weder Sammelschienen nch RfZ, APZ, … hat

nicht wenn er die Änderung nicht veranlasst hat. Wenn du jetzt eine WP einbaust, dann kann ggf. auf den Umbau bestanden werden. Wenn die WP aber schon da ist, und nur der VNB den Zähler tauschen und den RUndsteuerempfänger ersetzen will, dann bleibt der Schrank wie er ist.
So oder so: es braucht für Bestandsschränke eh eine Lösung, auch wenn sie die Zusatzfelder nicht haben. Also werden sich die VNB wohl nicht zwei Varianten hinlegen, es sei denn es muss. Und nachdem Kosten bei denen ja nicht so die Rolle spielen, da du eh keine Wahl hast und die einfach umgelegt werden…

Ja, bei mir ist es so, bei mir ist die WP schon lange da, hab auch genug Platz im Zählerschrank, aber eben nur 150mm im oberen Anschlussraum.
Ich habe Anfang des Jahres die WP nach steuerbaren Verbraucher nach Modul 1 angemeldet, mal sehen was die Zukunft bringt. Anmeldung ist wohl durch. Ich hab noch nichts gehört vom Bayernwerk ob und wann die ein iMSys/Steuerbox einbauen wollen. Ob dann die Pauschale kommt werde ich sehen.

Aber wie ist es nun bei @ajedv
Ist deine WP mittlerweile angeschlossen?
Du sagtest, du hast 2 Schränke. Wie sieht das nun aus. Kannst du Bilder zeigen? Einen freien Platz im Schrank hast du auch noch für Erweiterungen schriebst du. Das wäre doch nun eine Erweiterung.

wenn sie aktuell nicht dein Meßstellenbetreiber sind, dann wird da allerhöchstens eine Aufforderung kommen durch deinen Meßstellenbetreiber die Meßstelle passend ausrüsten zu lassen, oder diesen zu kündigen damit sie zuständig werden. Von sich aus dürfen die nicht einfach Inexogy raus werfen, erstrecht nicht ohne deinen expliziten Auftrag.

Es gibt noch KEINE Steuerbox!
Kann man deswegen auch nix verbauen!!
Die hat dann die größe vom iMSys Gateway und passt dann daneben vorm Zähler.
Wie oft muss ich das noch schreiben??
Bis jetzt muss nur eine Datenleitung gelegt werden.
Bestandsschutz, den Begriff gibts in der ganzen VDE nicht.
Wenn der ZS/die Anlage nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt, muss der neu gemacht werden.

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deswegen wir der gMSB auch keine verbauen. Was nicht heißt das er sie nicht von einem wMSB einfordert, bis dieser nachweist das ein Einbau mangels zertifzieter Lösungen aktuell nicht möglich ist. Solange keine Box zertifiziert ist sollte das zwar eigentlich nicht passieren, aber in der Praxis weisst du selbst das sich die VNB vielfach für Götter halten und das unmögliche von anderen Verlangen, obwohl sei selbst wissen das es nicht möglich ist. Gerade bei sowas unliebsamen wie wMSB. Wenn der Kunde keinen Ärger möchte kann er ja zurück wechseln, das versucht man ihm halt so schmackhaft wie möglich zu machen. Selbst rechtliche Regelungen kann man sich dabei ja durchaus mal passend zurechtbiegen, klagt eh kaum einer.

das ist in der Pauschalität komplett falsch. Ohne Änderungen am Schrank muss da schonmal gar nix neu gemacht werden, außer es geht eine direkte Gefahr davon aus. Und bei Änderungen regeln die TABs wann der Schrank getauscht werden muss. Auch hier ist längst nicht immer der Schrank komplett auszutauschen.

Da bist du falsch dran.
Es muss keine Gefahr ausgehen, wenn die Anlage erweitert wird, was mit der WP der Fall ist, und der ZS nicht den aktuellen Anforderungen genügt und nicht Nachgerüstet werden kann, muss er neu gemacht werden.

nö, du hast nicht richtig gelesen was ich gschrieben habe.
Wenn keine Änderung am Kasten vorgenommen wird, dann ist eben eine davon ausgehende direkte Gefahr der einzige Grund für einen notwendigen Austauch. Und nicht weil sich die Normen geändert haben, wie du behauptet hast. Es gibt also faktisch keine pauschale Nachrüstpflicht, sondern eben doch Bestandsschutz!

Und wenn Änderungen vorgenommen werden, dann kommts eben auf die TAB an. Auch n diesem Fall ist nicht immer ein neuer Schrank nötig, sondern auch bei einer PV ist z.B: ein Schrank ohne Sammelschienen, APZ-Feld etc. bei manchem VNB weiterhin zulässig. Nicht nur in der Praxis, auch in der Theorie.

Beim Bayernwerk sind folgende TABs verlinkt. Laut denen kann der Zählerplatz in sehr vielen Fällen beibehalten werden, auch bei Änderungen.
TAB

Die TABs sind wohl vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Die werden wohl so in ähnlicher Form von allen VNB verwendet.

Pauschal habe ich auch nicht geschrieben!
WENN eine Anlagen-Erweiterung gemacht wird und der Schrank NICHT mehr auf den neuesten Stand gebracht werden kann, dann muss er erneurt werden!

Die NB machen aber schon ihre individuellen Anpassungen…

Der Trick wird wohl sein, für die WP einen NEUEN Zählerschrank daneben zu setzen, der dann den neuesten Vorgaben entspricht. Aber evtl. geht es auch anders, ich werde das mit einem zertifizierten Elektriker klären müssen, denn die SYNA hat mir KEINE Antwort gegeben, sondern auf den Elektriker verwiesen.

doch, hast du. Vielleicht nicht so gemeint, aber so geschrieben.
Davon ab, auch

ist ja eine zu pauschale Aussage, wie dir hier von verschiedenen Stelle jetzt gezeigt wurde.Oder meinst du alle VNB hätten ihre TAB inzwischen so angepasst das immer und jederzeit der Zählerschrank den allerneuesten Vorschriften entsprechend angepasst oder ersetzt werden muss bei Änderungen? Und vor allem: du kennst sämtliche gültigen TAB? Sind ja einige 100.

Der Trick wird sein erstmal in die gültigen TAB zu schauen, ob überhaupt eine Änderung am Schrank erforderlich ist. Dann das mit dem ausführenden Elektriker zu bequatschen, und wenn der anderer Meinung ist sich umzuschauen nach anderen. Mit Pech findet man keinen, weil alle Schiss vor dem VNB haben… immerhin haben sie mit dem täglich zu tun, mit dem Kunden dagegen einmal alle paar Jahre, und den Kunden zu unterstützen bringt ihnen am Ende nur Nachteile.
Aber gerade bei so unnützen Sachen wie APZ-Feld, das wohl eh bisher kein VNB nutzt oder auch nur die Nutzung plant… ists es den VNB wohl auch Wurscht.

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Es gibt nur eine aktuell gültige TAB, momentan lautet die TAB 2023, mit den modifizierungen der NB, nach der sind evenetulle Änderungen durchzuführen.
Da gibt es keine 100 TAB zum durchforsten.
Desweitern gelten auch noch die entsprechenden VDE z.B. 4100 oder 4105.
Technische Anschlussregeln Niederspannung (VDE-AR-N 4100)
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105)

Mit Pech findet man keinen, weil alle Schiss vor dem VNB haben… immerhin haben sie mit dem täglich zu tun, mit dem Kunden dagegen einmal alle paar Jahre, und den Kunden zu unterstützen bringt ihnen am Ende nur Nachteile.

Das ist mit Verlaub großer Käse, den du da schreibst!
Als Eli setzt du dich sehr wohl im Rahmen des Möglichen für deinen Kunden ein!
Der Eli hat keinen Schiss vorm NB, der Eli haftet schließlich für seine Arbeit, der Eli wird verklagt, wenn etwas nicht passt oder die Bude abbrennt!!
Hinter her heißt es „Der hätte das aber wissen müssen, das es so nicht geht bzw. nicht mehr erlaubt ist“
Manche haben hier sehr krude Ansichten!!!

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na, wat denn nu, gibt es eine TAB für alle, oder gibt es eben doch nicht eine TAB weil jeder seine eigenen Ergänzungen hat? Bei zweiterem Fall müsstest du dann für eine pauschale Aussage eben alle kennen. Bei erstem Fall wäre deine pauschale Aussage hier schon mehrfach wiederlegt worden.
Vertragsbestandteil zwischen Anschlussnehmer und VNB sind erstmal die TAB des VNB. Der kann dort gerne auf die VDE-Normen referenzieren, doch was in der TAB steht steht da drüber, solange es rechtens ist.
Dazu kommt: die Vertragsbedingungen können natürlich nicht einfach einseitig, und noch dazu ohne Bekanntgabe geändert werden. Gültig sind somit die TAB zum Zeitpunkt der letzten Änderung am Kasten, oder sogar die TAB zum Zeitpunkt der Installation das Hausanschlusses, aus rechtlicher Sicht. Womit auch schon klar ist wo z.B. ein „Bestandsschutz“ her kommt, und wieso der da gar nciht drin aufgeführt werden muss. ANders aussehen würde das nur bei Gesetzesänderungen, welche ja entsprechend veröffentlicht werden. Die TAB ist aber kein Gesetz, auch wenn die VNB das gerne so hätten, genausowenig wie es die VDE-Normen sind. Wäre es anders müssten die Normen z.B. gemäß neuester Urteile auf kostenfrei zugänglich sein.

Nun, dann sag deinen Kollegen mal, das sie Käse erzählen. Die Aussagen stammen nämlich von denen. Ist ja auch wie schon geschrieben sehr verständlich, wenn sie es sich mit dem VNB verscherzen haben sie auf jeder Baustelle Stress weil der VNB querschiesst. Wenn sie es sich mit dem Kunden verscherzen nur auf einer.

Und was die Haftung des Elektrikers angeht (um die es hier ja überhaupt nicht ging, denn seit wann ist ein fehlendes APZ-Feld sicherheitsrelevant?): sobald der Elektriker die Tür verlassen hat ist der Großteil seiner Haftung eh weg, da ab dem Zeitpunkt schon nur noch schwer nachzuweisen ist wer denn für den aktuellen Zustand verantwortlich ist. Wäre das anders, dann würde kein Elektriker je eine Kundenanlage anpacken ohne sie komplett so zu versiegeln das der Kunde nichtmals an eine Steckdose kommt. Nur wäre das für den Kunden dann auch komplett sinnlos.
Also ja, krude Ansichten haben hier in der Tat manche, da stimmte ich dir zu. Allerdings meinen wir damit wohl unterschiedliche Personen.