@Matze:
Ich weiß ja nicht, welche Ausbildung du hast und wann du deinen Elektrotechniker gemacht hast.
Fakt ist aber:
Es heißt schon einmal Verband Deutscher Elektrotechniker, auch wenn er ein eingetragener Verein ist.
Weiter:
Die VDE-Normen sind kein Gesetz, haben aber Gesetzes-Charakter, da sie als anerkannte Regeln der Technik bezeichnet und anerkannt sind.
Das heißt, geschieht in der Anlage ein Unglück, wird zuerst geschaut ob die anerkannten Regeln, hier die DIN-VDE, eingehalten wurden.
Ist dies nicht der Fall, hast schon ein Problem.
Anlagen errichten und erweitern darf nur ein beim NB eingetragener Installateur, du darfst NICHT rumpfuschen wie du lustig bist, auch wenn du die Kabel im Baumarkt bekommst.
Der Installateur unterschreibt auf den Anträgen des NB das:
„Die Kundenanlage ist von einem in ein Installateurverzeichnis eines NB eingetragenen Installationsunternehmen unter Beachtung der Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und in Betrieb zu setzen“.
Von beliebigen Empfehlungen kann ich hier Überhaupt nichts sehen!
Des Weiteren endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers nicht beim HAK.
Der NB vergibt die Arbeiten zwar nach dem HAK, aber für den Ordnungsgemäßen Zustand, sprich nach VDE/TAB usw., bist du bzw. der Installateur dem NB gegenüber verantwortlich.
Wenn deine Anlage jedoch nicht den Vorschriften VDE/TAB etc. entspricht, wird sie entweder nicht in Betrieb genommen bzw. wenn eine Gefährdung ausgeht kann sie durch den NB stillgelegt werden.
Also unterlass bitte in Zukunft solche abstruse Aussagen wie „Das sind nur Empfehlungen“.
Eine Nichtbeachtung kann drastische Konsequenzen haben, bei einem Unglück fackelt der Staatsanwalt in der Regel nicht lange.