Austausch alter nicht iMsys Zähler wegen Wärmepumpe/Ladestation notwendig?

@Pedro, habe ich gemacht, bin aber nicht wirklich schlau draus geworden, was jetzt gilt.

Ihre aktuellen Zähler sind bedauerlicherweise nicht für alle auf dem Markt verfügbaren Tarife nutzbar, da diese zwar eine moderne Messeinrichtung darstellen, jedoch nicht ein intelligentes Messsystem mit BSI-Zertifizierung.
Es ist möglich Ihre Zähler gegen intelligente Messsysteme mit BSI-Zertifizierung (einen sogenannten iMSys-Zähler) zu wechseln, da Ihre alten Zähler nicht dafür geeignet sind.
Der IMSys-Zähler ist als interoperables Gerät für alle auf dem Markt verfügbaren, dynamischen Tarife und deren Mehrwerte nutzbar.
Zudem gelten reduzierte Messentgelte ab 2024: Das novellierte Messstellenbetriebsgesetz (§30 MsbG (§ 30 MsbG - Einzelnorm) sieht vor, dass der Netzbetreiber einen großen Teil der jährlichen Messentgelte übernimmt: bis zu 80 Euro pro Jahr. Wann dies geschieht, ist noch unklar, möglicherweise ab Anfang 2024.
Außerdem: Rechtssicherheit und Bestandsschutz.
Mit einem intelligenten Messsystem erfüllt man als Energieerzeuger oder Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen, Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher) alle gesetzlichen Anforderungen an die Messstelle. Darüber hinaus genießen intelligente Messsysteme einen besonderen Bestandsschutz. Kunden, die diesen Schritt jetzt gehen, können also für die nächsten Jahre bei Inexogy bleiben und von unserer Visualisierung und API profitieren.
Zertifizierte, intelligente Messsysteme sind auch Voraussetzung für eine netzdienliche Steuerung durch den Netzbetreiber. Dabei wird das intelligente Messsystem künftig um eine Steuerbox ergänzt, so dass Netzbetreiber bei Bedarf ein netzdienliches Einspeise- und Lastmanagement abbilden können. Der Verbraucher profitiert im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten.

Und nun? Kann ich mich auf Bestandsschutz berufen, wenn ich JETZT dieses Jahr eine neue Wärmepumpe installiert bekomme?
Eine Steuerung nach §14a ist ja wohl auch mit diesem Zähler möglich.
Ich bitte um aufklärung.

Hallo @ajedv

wenn Sie ein intelligentes Messsystem (iMSys) haben, ja – dann würde der Bestandschutz greifen. Aber ich würde abwarten, bis Sie die Wärmepumpe bekommen. Vielleicht können wir Ihnen bis dahin das iMSys mit einer entsprechenden Steuerbox anbieten. Bis dahin würde ich nichts unternehmen.

Viele Grüße

Ich habe ein NICHT zertifiziertes iMsys (Meteor 3)
Die Wärmepumpe kommt Ende Juli 24
Der Austauschpreis für einen neuen Zähler ist in meinen Augen viel zu teuer.
Den neuen Zähler einbauen könnte ja auch ein Elektriker vor Ort machen.
dann würden nur die Versandkosten anfallen.

Hallo @ajedv, das ist leider nicht möglich. Unsere Messtechnik wird nur von durch inexogy geschulten Monteuren installiert.

Ich habe diesen Zähler, gilt da der Bestandsschutz?

Hallo @ajedv, nach § 19 Abs. 5 des Messstellenbetriebsgesetzes dürfen nicht zertifizierte Messsysteme über den 31. Dezember 2025 hinaus benutzt werden, wenn

A. die Nutzung dieser Messsysteme nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist und

B. eine Einwilligung des Anschlussnutzers zum Einbau und zur Nutzung eines Messsystems besteht, die der Anschlussnutzer in Kenntnis davon erteilt hat, dass das Messsystem nicht den Anforderungen nach den Absätzen 2 und 3 entspricht.

Sie können also ohne Probleme Ihren aktuellen Zähler weiternutzen

Wie wird dann aber die Pflicht nach §14a Steuerbarkeit umgesetzt. Machen Sie das, oder der Energieversorger oder mein Elektriker?
Liefern Sie die notwendigen Teile?

Das würde inexogy machen, aber nur in Verbindung mit einem zertifizierten iMSys und bei Verfügbarkeit der Steuerboxen

Also doch kein Bestandsschutz für mich. ?!? Jetzt bin ich verwirrt.
Das Meteorit 3.5 sollte doch auch steuerbare Lasten unterstützen können.

„Somit können heute alle relevanten Anwendungsfälle rund um den Messstellenbetrieb abgedeckt werden.“
Wie ist das denn zu verstehen? steuerbare Lasten gab es doch schon ewig.

Hallo @ajedv,

Bestandschutz hin oder her, die Situation ist wie folgt:

  1. Wenn Sie den aktuellen Zähler weiterhin nutzen möchten, können Sie das gesetzlich tun, auch wenn dadurch weder jetzt noch in Zukunft eine Steuerbarkeit nach § 14a EnWG möglich sein wird.

  2. Falls Sie ein iMSys wünschen, können Sie es bestellen. Derzeit ist jedoch keine Steuerbarkeit nach § 14a EnWG gegeben. Es ist geplant, dass dies in Zukunft möglich sein wird.

Viele Grüße

Es gibt mometan NIRGENDS so eine Steuerbox!!
KEIN Betreiber kann die anbieten/einbauen!
Ich war letzte Woche auf einer Fortbildung, der Referent wußte auch nicht, wann die Teile verfügbar sind.

Das sind wieder die dummen politischen Vorgaben, man macht/verkündet etwas obwohl das Produkt nicht verfügbar ist!
Das war beim iMSys Gateway das gleiche.
Du kannst jetzt nur eine Steuerleitung von der WP zum Zählerschrank legen.

Das 3.5er kann es nicht, es soll das einmal können.
Ebenso soll es einmal zertifiziert sein für iMSys.
Das 3.5er kann nur HT/NT im Zähler schalten, wenn ein solcher Tarif gewünscht wird.
Fürs sperren der WP wird ein FRE vom NB benötigt

Genau so sieht es jetzt bei mir aus. Habe letzte Woche meine WP montiert bekommen. Der Elektriker hat nur ein LAN-Kabel von der Steuerung der WP zum Schaltkasten gelegt (ohne RJ-45-Stecker) in welchem sich der Zähler mit iMSys u. Gateway befindet. Anschließend wurde die Anlage mit einer Fertigstellungsmeldung beim VNB gemeldet. Und jetzt heißt es warten bis mindestens 2025, aber vmtl. noch länger. Das Steuergerät zur Lastregulierung (CLS), welches später dazu kommt, soll dann vmtl. links neben mein Gateway (Conexa 3.0), auf den Zähler geklippt werden.

Das Problem wird sein, dass mein Zählerschrank die aktuelle TAB nicht erfüllt. Ich habe kein APZ Platz und auch keinen RfZ Platz. Das gab es damals noch nicht.
Ich würde dieses Konzept wählen: E.7.7
Anpassung der TAB NS der Syna GmbH bezüglich § 14a
Hier heißt es:

Vorbereitungen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen gemäß EnWG §14a
Für die Steuerung der Verbrauchseinrichtungen gemäß EnWG §14a ist von dieser, bzw. von dem jeweiligen steuerbaren Gerät, eine entsprechende Steuerleitung zum anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) des Zählerplatzes zu legen. Die Steuerleitung ist geräteseitig anzuschließen und die Adern der Steuerleitung im AAR auf vier Trennrelais (230 V, mindestens 6 A) entsprechend der Ansteuerungslogik der Geräte (Schließer- oder Öffnerkontakt) anzuschließen. Im AAR ist ein Sicherungsautomat (6 A/10 kA) zur Spannungsversorgung der Trennrelais zu installieren.
Bis zur Installation der Steuerbox sind im Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) die entsprechenden Adern von den Trennrelais (A1) und die Phase L3 vom Sicherungsautomat der Trennrelais auf einer Klemmleiste in ausreichender Länge
im RfZ einzeln aufzulegen. Bei Bedarf kann durch Brücken an der Klemmleiste, bis zur Installation der Steuerbox, die entsprechenden Trennrelais geschaltet werden.

Im grünen Dreipunkt Zähler/Gateway von euch sitzt doch ein eHZ Zähler mit einem Gateway oben drauf. Oder nicht?

Auf dem grauen 3-Punkt Zähler sitzt ein grünes Gateway, beide sind jedoch nix für iMSys.
Da muss alle getauscht werden.

Das wäre sehr schade, denn zu den von inexogy Angebotenen Konditionen macht das keinerlei sinn.

Ja nu, erst mal abwarten was die anderen dann Verlangen, wenn die Technik geklärt ist.

Naja, der gMSB kann ja für den Einbau nichts verlangen oder?
Und ansonsten gelten dann die POG.

Das wird sich noch herausstellen, was das alles kostet.
Umsonst wirds nicht sein.
Vor allem wennst dann vielleicht einen neuen Zählerschrank brauchst…