Messentgelte: Gebühr über den Messstellenbetrieb

Guten Tag,

ich habe die Vertragsübernahme unterzeichnet per Email zurück geschickt.

Doch mein Netzbetreiber hatte bis jetzt noch keine Meldung von Ihnen, das die Grundgebühren an Sie bezahlt werden.

Meine Frage, wer das melden muss? Ich möchte das nicht zweimal bezahlen.

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus

Sehr geehrter Kunde,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Gebühr über den Messstellenbetrieb/Messdienstleistung darf Ihr Netzbetreiber nicht anheben, da Sie Discovergy-Kunde sind.

Melden müssen Sie ebenfalls nichts mehr. Wir sind als Messstellenbetreiber für Ihre Messstelle beim Netzbetreiber gelistet.

Mit freundlichen Grüßen

Frage
Seit März 2018 bin ich bei Discovergy Kunde. Nun habe ich von meinem Stromlieferant die Endabrechnung bekommen.
In dieser Rechnung taucht die Kostenstelle Messung/Betrieb mit 8,21 € auf.
Die Grundgebühr bezahle ich ja schon an Discovergy.
Wie bekommen wir das in die Reihe,das ich das nicht zweimal bezahlen muß.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Paul55,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Sie seit März 2018 bei uns Kunde sind, muss an dieser Stelle ein Fehler bei Ihrem Stromlieferanten liegen. Hier wurde von der Seite Ihres Stromlieferanten wahrscheinlich unsere Benachrichtigung nicht richtig „verbucht“, dass wir seit März Ihren Messstellenbetrieb übernommen haben.

Sie können sich mit dem folgenden Schreiben direkt an Ihren Stromanbieter wenden und diesen so auf Ihre fehlerhafte Abrechnung aufmerksam machen, damit dieser den Fehler korrigiert.


Betreff: Widerspruch gegen Rechnung-Nr. xxxxxx / Kunden-Nr. xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe das Unternehmen Discovergy GmbH mit Messstellenbetrieb und Messdienstleistung am o.g. Standort beauftragt. Discovergy betreibt nach den BNetzA-Vorgaben seit xx.xx.xx als unabhängiger Messstellenbetreiber und Messdienstleister den entsprechenden Zählpunkt.

Die Abrechnung des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung findet zwischen Discovergy und mir direkt statt. Daher ist eine zusätzliche Berechnung Ihrerseits nicht zulässig.

Mit meinem Schreiben lege ich Widerspruch gegen die Abrechnung-Nr. xxxxxx vom xx.xx.xxxx ein und bitte um Änderung der Rechnung sowie Gutschrift der Beträge für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung innerhalb der nächsten 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kundenname

Kundenname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Kundennummer


Wir hoffen, dass Ihr Stormlieferant den Fehler schnellstmöglich korrigiert.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Simon Traschinsky

Hallo Herr Traschinsky,
wir haben jetzt Januar 2019 und mein Stromlieferant hat auf mein Schreiben vom Oktober und etlichen E-Mails zu der doppelten Berechnung der Gebühr über den Messstellenbetrieb noch nicht geantwortet bezüglich einer Klärung.
Ich komme mir etwas hilflos gegenüber des Stromlieferanten vor. Ich weiß nicht was ich noch unternehmen kann um eine Lösung herbeizuführen.

Beste Grüße

Paul55

Hallo nochmal Herr Röhner,

das hören wir natürlich sehr ungerne, dass sich hier noch nichts getan hat auf der Seite Ihres Stromlieferanten.
Wir haben auch noch einmal nachgeprüft, ob von unserer Seite bei der Benachrichtigung an Ihren Stromlieferanten alles geklappt hat.

Beim weiteren Vorgehen sind uns allerdings die Hände gebunden, da uns auch lediglich dieser Kommunikationskanal zu den jeweiligen Stromlieferanten vorliegt.

Haben Sie es denn schon über die Service-Hotline bei Ihrem Stromanbieter versucht jemanden zu erreichen und so eine verbindliche Antwort auf Ihre berechtigten Nachfragen zu erhalten?

Beste Grüße
Simon Traschinsky

Ich hatte mit einigen Stromanbietern (Vorabanfrage) auch so meine Erfahrungen. Die einen meinten sie zahlen es am Jahresende zurück, die anderen meinten Sie bräuchten das nicht erstatten.

Ich habe mich mal an die Bundesnetzagentur gewendet und folgende Antwort bekommen, vielleicht hilft das ja weiter.

Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.06.2019, die zur Beabeitung an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur weitergeleitet wurde.
Sie wenden sich an mich wegen der Berechnung der Messstellenkosten beim Einbau von intelligenten Messsystemen.Stromtarife bestehen aus Grund- und Arbeitspreis. In der Preisgestaltung ist der Lieferant frei. Wie der Lieferant die einzelnen Kostenfaktoren kalkuliert, bleibt ihm überlassen.
Es ist aber anzunehmen, dass die Messstellenkosten, die der Netzbetreiber als Bestandteil des Netzentgeltes früher dem Lieferanten in Rechnung stellte, nun in der Rechnung des Lieferanten keine Berücksichtigung mehr finden.
Dies hat aber nichts mit dem Tarif des Lieferanten zu tun. Denn Privatkunden bekommen einen sogenannten all-inklusive Vertag. Dort sind alle Kosten, die dem Lieferanten entstehen, enthalten.
Sie werden also kaum doppelt bezahlen müssen. Sobald Sie also Ihre Verbrauchsabrechnung von Ihrem Stromlieferanten erhalten, müssen Sie prüfen, dass dort nicht ebenfalls Kosten für den Messstellenbetrieb abgerechnet werden. Sollte dies der Fall sein, können Sie der Rechnung widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Verbraucherservice Energie

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